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2. Nachtragshaushaltsplan 2014:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: mebis-Landesmedienzentrum Bayern - Softwareentwicklung für Erweiterungs-angebote (Kap. 05 04 Tit. 119 23 und Tit. 534 76)

01.04.2014 - Antrag | 17/1347

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rüth Berthold, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/1347

01.04.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rüth Berthold, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

2. Nachtragshaushaltsplan 2014:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: mebis-Landesmedienzentrum Bayern - Softwareentwicklung für Erweiterungs-angebote (Kap. 05 04 Tit. 119 23 und Tit. 534 76)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt 2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1. Bei Kap. 05 04 wird ein neuer Titel 534 76 ,,Softwareentwicklung für Erweiterungs-angebote von ,mebis - Landesmedienzentrum Bayern'" ausgebracht und für das Jahr 2014 mit 940,0 Tsd. Euro ausgestattet.

2. Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

3. Bei Kap. 05 04 wird ein neuer Titel 119 23 ,,Einnahmen von kommunalen und privaten Schulen für die Nutzung von mebis - Landesmedienzentrum Bayern" ohne Ansatz mit folgendem Haushaltsvermerk ausgebracht: ,,Vgl. Vermerk zu TG 76."

4. Satz 3 des bestehenden Haushaltsvermerks bei Kap. 05 04 Titelgruppe 76 wird wie folgt gefasst: ,,Die Haushaltsbefugnis erhöht sich um die Ist-Einnahmen bei Tit. 119 23 und Tit. 282 06."



Mit den veranschlagten Ausgabemitteln soll die Entwicklung entsprechender Software für die beiden nachstehend beschriebenen Vorhaben umgesetzt werden.

mebis-online-Tafel:
Lehrkräfte können mit dieser online verfügbaren Software im Unterricht digitale Tafelbilder entwickeln, die auch Medien der mebis-Mediathek und des mebis-Prüfungsarchivs enthalten. Diese Tafelbilder können auf jedem digitalen Whiteboard genutzt werden, d.h. es muss keine Software auf dem Gerät installiert werden. Da auf die mebis-Tafel-Software über das Internet zugegriffen werden kann, kann sie von jedem Ort aus, der über einen Internetanschluss verfügt, bedient werden.

mebis-Portfolio:
Das mebis-Portfolio ist eine zentrale Software, die es jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht, selbst erstellte digitale Produkte (Texte, Bilder, Audio- und Videodateien) zu sammeln. Hiermit können die individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritte reflektiert und präsentiert werden. Das Portfolio kann über die Schule hinaus, z.B. zu Bewerbungszwecken, genutzt werden, um die eigenen Kompetenzen darzustellen.

Darüber hinaus ist für die Einführung der Angebote von mebis an kommunalen und privaten Schulen ein kostendeckendes Nutzungsentgelt zu erheben. Der Ausbau von mebis auf nichtstaatliche Schulen ist bereits für 2014 vorgesehen.

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