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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)
hier: Kosten der Fachplanung, Entwurfsbearbeitung und Bauleitung für Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) - Schaffung eines Planungsvorrats
(Kap. 03 75 Tit. 771 70 (Bundesautobahnen) und Kap. 03 80 Tit. 772 70 (Bundesstraßen))

10.10.2016 - Antrag | 17/13267

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/13267

10.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)
hier: Kosten der Fachplanung, Entwurfsbearbeitung und Bauleitung für Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) - Schaffung eines Planungsvorrats
(Kap. 03 75 Tit. 771 70 (Bundesautobahnen) und Kap. 03 80 Tit. 772 70 (Bundesstraßen))



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 03 75 Tit. 771 70 (Bundesautobahnen) wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 4.000,0 Tsd. Euro von 55.000,0 Tsd. Euro auf 59.000,0 Tsd. Euro und bei Kap. 03 80 Tit. 772 70 (Bundesstraßen) wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 1.000,0 Tsd. Euro von 23.000,0 Tsd. Euro auf 24.000,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Der Bund hat im Jahr 2016 einen enormen Investitionshochlauf für die Bundesfernstraßen gestartet. Im bisherigen Rekordjahr 2015 hat der Bund rund 1 Mrd. Euro in die Bundesfernstraßen in Bayern investiert. Schon 2016 wird dieses Investitionsvolumen um rund ein Drittel höher sein. Ab 2018 werden verfügbare Investitionsmittel für Bayern in Höhe von 1,5 Mrd. Euro erwartet. Der Bund hat angekündigt, dieses hohe Investitionsniveau zu verstetigen. Um künftig kontinuierlich 1,5 Mrd. Euro pro Jahr in die Bundesfernstraßen in Bayern investieren zu können, müssen die Haushaltsansätze erhöht werden. Der bisher stets vorhandene Investitionsvorrat in Bayern würde sonst in den nächsten Jahren abgebaut, so dass der Investitionshochlauf nicht bestmöglich für Bayern genutzt werden könnte.

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