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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Förderung des Radverkehrs (Fahrradabstellanlagen)
(Kap. 03 63 neuer Tit. 883 70)

10.10.2016 - Antrag | 17/13263

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/13263

10.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Förderung des Radverkehrs (Fahrradabstellanlagen)
(Kap. 03 63 neuer Tit. 883 70)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 03 63 wird ein neuer Tit. 883 70 mit der Zweckbestimmung ,,Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände" und einem Ansatz für das Jahr 2017 von 300,0 Tsd. Euro aufgenommen.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Derzeit wird der Radverkehrsplan Bayern 2025 erarbeitet. Im Handlungsfeld ,,Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln" wird als Ziel formuliert, jährlich ca. 4.000 neue bzw. in ihrer Qualität verbesserte Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen und Haltestellen zu schaffen. Zuständig für den Bau dieser Fahrradabstellanlagen sind die Kommunen. Diese erhalten vom Freistaat eine Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG). Um für die Kommunen einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, soll der derzeit übliche Fördersatz von ca. 50 % in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf auf ca. 75 % angehoben werden.

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