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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Zuschüsse an private Musikinstitute und freiberufliche Musikpädagogen (Kap. 15 05 Tit. 686 05)

18.10.2016 - Antrag | 17/13608

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Schalk Andreas, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/13608

18.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Schalk Andreas, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Zuschüsse an private Musikinstitute und freiberufliche Musikpädagogen (Kap. 15 05 Tit. 686 05)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 15 05 Tit. 686 05 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 150,0 Tsd. Euro von 530,0 Tsd. Euro auf 680,0 Tsd. Euro und für das Jahr 2018 um 150,0 Tsd. Euro von 530,0 Tsd. Euro auf 680,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Seit dem Jahr 2013 fördert der Freistaat Bayern neben den kommunalen Sing- und Musikschulen auch private Musikinstitute und freiberufliche Musikpädagogen. Ziel dieser Förderung ist ein flächendeckendes Angebot an außerschulischem Musikunterricht auf hohem Qualitätsniveau in ganz Bayern. Die privaten Musikinstitute und freiberuflichen Musikpädagogen schließen vor allem im ländlichen Raum, in denen keine kommunalen Sing- und Musikschulen vorhanden sind, aber auch in den Ballungsräumen, in denen die Sing- und Musikschulen die große Nachfrage nicht befriedigen können, schmerzliche Lücken. Die Zahl der von privaten Musikinstituten unterrichteten Schülerinnen und Schüler hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Mit der Erhöhung des Ansatzes sollen die privaten Musikinstitute und freiberuflichen Musikpädagogen bei ihren wichtigen Aufgaben unterstützt werden.

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