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2. Nachtragshaushaltsplan 2014:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Um- und Ausbau sowie Bestandserhaltung von Staatsstraßen und Brücken (Kap. 03 80 Tit. 750 00)

01.04.2014 - Antrag | 17/1343

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Scharf Ulrike, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst,

Drucksachennummer: 17/1343

01.04.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Scharf Ulrike, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst



Winter Peter

CSU

2. Nachtragshaushaltsplan 2014:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Um- und Ausbau sowie Bestandserhaltung von Staatsstraßen und Brücken (Kap. 03 80 Tit. 750 00)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt 2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Bei Kap. 03 80 Tit. 750 00 wird der Ansatz für das Jahr 2014 um 25.000,0 Tsd. Euro von 225.000,0 Tsd. Euro auf 250.000,0 Tsd. Euro erhöht. In der Anlage A erhöht sich im Jahr 2014 dementsprechend der Ansatz bei Kap. 03 80 Tit. 772 03 (Bestandserhaltung insbesondere Deckenbau mit Verbesserung im Grund- und Aufriss) um 20.000,0 Tsd. Euro von 97.500,0 Tsd. Euro auf 117.500,0 Tsd. Euro und der Ansatz bei Kap. 03 80 Tit. 772 08 (Erneuerung und Instandsetzung von Brücken) um 5.000,0 Tsd. Euro von 25.000,0 Tsd. Euro auf 30.000,0 Tsd. Euro.

Der Erhöhungsbetrag ist wie folgt verbindlich zu erläutern:
Bestandserhaltung insbesondere Deckenbau mit Verbesserung im Grund- und Aufriss von Staatsstraßen 20.000,0 Tsd. Euro
Erneuerung und Instandsetzung von Brücken 5.000,0 Tsd. Euro

Die Deckung erfolgt in Höhe von 4.810,0 Tsd. Euro aus Kap. 13 03 Tit. 893 06. Die weitere Finanzierung erfolgt durch eine entsprechende Erhöhung der Entnahmen aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage (Kap. 13 06 Tit. 351 01).



Mit der Erhöhung der Ansätze sollen die Mittel für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen und Brücken in allen Regierungsbezirken verstärkt werden, insbesondere für Maßnahmen im ländlichen Raum.

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