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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen; Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software
(Kap. 15 93 Tit. 812 35)

18.10.2016 - Antrag | 17/13620

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Schalk Andreas, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/13620

18.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Schalk Andreas, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen; Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software
(Kap. 15 93 Tit. 812 35)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 15 93 Tit. 812 35 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 500,0 Tsd. Euro von 951,0 Tsd. Euro auf 1.451,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.





Die staatlichen Archive Bayerns haben die gesetzliche Pflichtaufgabe, das Archivgut der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern zu archivieren (Art. 4 Abs. 2 BayArchivG). Diese Aufgabe besteht unabhängig von der Art der Unterlagen (Papier oder digital). Staat und Verwaltung arbeiten zunehmend digital. Mit der bayerischen E-Government-Strategie wird der Sprung zur digitalen Verwaltung realisiert. Die entstehenden großen Mengen von digitalen Unterlagen müssen in einem digitalen Archiv archiviert, d.h. übernommen, gespeichert, dauerhaft gesichert und zugänglich gemacht werden. Die Archivierung der digitalen Daten erfordert eine IT-Umgebung, die eine zuverlässige Langzeitspeicherung und -nutzung gewährleistet. Die Einrichtung und Unterhaltung eines solchen digitalen Archivs verursacht erhebliche Kosten. Im Jahr 2017 fallen an außerordentlichen, zusätzlichen Kosten für das Digitale Archiv die Kosten für die Programmierung von Exportschnittstellen an. Sowohl aus dem Personalverwaltungssystem VIVA als auch bei den Agenturen für Arbeit sind 2017 in größerem Umfang personenbezogene Daten zu übernehmen. Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Abgabe von Daten an die Archive die Löschung von Informationen bereits zurückgestellt. Über das Jahr 2017 hinaus gibt es dafür keine weitere Zusage. Außerdem stehen aus dem DMS/VBS komxworks, das die meisten Landratsämter im Einsatz haben, Akten zur Übergabe an. Auch für die Übernahme dieser Informationen ist eine Schnittstelle zu programmieren. Für die Einrichtung der drei Schnittstellen fallen Kosten von rund 300,0 Tsd. Euro an. Weiterhin sind im Zusammenhang mit der Übertragung der Daten die erforderlichen Vorkehrungen mit dem IT-DLZ einzurichten, insbesondere sichere Datenleitungen mit den entsprechenden Bandbreiten. Die Kosten hierfür werden auf einmalig 100,0 Tsd. Euro geschätzt. Zudem sollen im Jahr 2017 digitale Lesesäle an den Standorten München (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsarchiv München) und Landshut realisiert werden, d.h. es sollen für die Benutzerinnen und Benutzer mit PC ausgestattete Arbeitsplätze eingerichtet werden, an denen Archivalien, die nicht online gestellt werden können, z. B. aufgrund von Schutzfristen, digital eingesehen werden können. Auch hierfür fallen erhebliche zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 100,0 Tsd. Euro an.

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