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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Ab-bau von Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 82)

17.10.2016 - Antrag | 17/13591

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/13591

17.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Ab-bau von Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 82)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 10 07 Tit. 684 82 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 200,0 Tsd. Euro von 2.451,1 Tsd. Euro auf 2.651,1 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Bedarfsermittlungsstudie des IfeS zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in Bayern, die das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) im April 2016 veröffentlicht hat, enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen. Das Unterstützungssystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder wird - als Teil der Daseinsvorsorge - in allererster Linie durch die Landkreise und kreisfreien Städte geplant und bereitgestellt. Zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses in Drs. 17/11291 hat das StMAS eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in Bayern zu überprüfen und ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Um ein deutliches Signal zu setzen, dass der Freistaat nicht nur die Kommunen in der Pflicht sieht, sondern auch für ihn die Verbesserung des Gewaltschutzes ein wichtiges Politikziel ist, sind die Mittel für die Beratung misshandelter Frauen und ihrer Kinder in Frauenhäusern bereits vor Vorliegen des Gesamtkonzeptes aufzustocken.

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