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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: zusätzliche Verwaltungsangestellte an Schulen (Kap. 05 12 Tit. 428 11 und Kap. 05 15 Tit. 428 11)

17.10.2016 - Antrag | 17/13590

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer Kerstin, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/13590

17.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer Kerstin, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: zusätzliche Verwaltungsangestellte an Schulen (Kap. 05 12 Tit. 428 11 und Kap. 05 15 Tit. 428 11)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.
Bei Kap 05 12 Tit. 428 11 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 830,0 Tsd. Euro von 14.794,5 Tsd. Euro auf 15.624,5 Tsd. Euro und der Ansatz für das Jahr 2018 um 2.500,0 Tsd. Euro von 15.016,4 Tsd. Euro auf 17.516,4 Tsd. Euro erhöht.
2.
Bei Kap 05 15 Tit. 428 11 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 830,0 Tsd. Euro von 473,4 Tsd. Euro auf 1.303,4 Tsd. Euro und der Ansatz für das Jahr 2018 um 2.500,0 Tsd. Euro von 480,5 Tsd. Euro auf 2.980,5 Tsd. Euro erhöht.
3.
Bei Kap. 05 03 Tit. 633 06 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 415,0 Tsd. Euro von 30.000,0 Tsd. Euro auf 29.585,0 Tsd. Euro und der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.250,0 Tsd. Euro von 40.000,0 Tsd. Euro auf 38.750 Tsd. Euro vermindert.

4.
Bei Kap. 05 04 Tit. 684 68 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 415,0 Tsd. Euro von 41.879,7 Tsd. Euro auf 41.464,7 Tsd. Euro und der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.250,0 Tsd. Euro von 41.879,7 Tsd. Euro auf 40.629,7 Tsd. Euro vermindert.
5.
Im Übrigen erfolgt die Deckung aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

Im Entwurf des Stellenplans für den Doppelhaushalt 2017/2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.
Bei Kap. 05 12 Tit. 428 11 werden zur Anpassung der Stellen an die Mittel 50 Stellen neu ausgebracht.
Der dazugehörige Haushaltsvermerk wird wie folgt gefasst:
,,Zu Lasten der Mittel dürfen bis zu 356 unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden".
2.
Bei Kap. 05 15 Tit. 428 11 werden zur Anpassung der Stellen an die Mittel 50 Stellen neu ausgebracht.
Der dazugehörige Haushaltsvermerk unter 2) wird wie folgt gefasst:
,,Zu Lasten der Mittel dürfen bis zu 60 unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden".



Aktuelle Entwicklungen an den Schulen wie etwa der Ausbau des Ganztags, aber auch die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund verursacht insbesondere an Grund- und Mittelschulen sowie an beruflichen Schulen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der zu einem erheblichen Teil von den Verwaltungsangestellten zu bewältigen ist. Eine Erhöhung des entsprechenden Ansatzes verschafft Spielraum für die Einstellung zusätzlicher Verwaltungsangestellte an Schulen und sorgt somit für Entlastung.

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