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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
hier: Allgemeine Bewilligungen - Bereich Landwirtschaft
(Kap. 08 03 Tit. 887 67)

27.10.2016 - Antrag | 17/13945

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Schorer Angelika, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Sem Reserl, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/13945

27.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Schorer Angelika, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Sem Reserl, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
hier: Allgemeine Bewilligungen - Bereich Landwirtschaft
(Kap. 08 03 Tit. 887 67)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 08 03 Tit. 887 67 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 7.000,0 Tsd. Euro von 22.350,0 Tsd. Euro auf 29.350,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere für die Ortskernrevitalisierung durch gezielte Innenentwicklung sowie für die Steigerung der Attraktivität der Dörfer im Rahmen der Dorferneuerung eingesetzt werden. Dadurch werden die sichtbaren Folgen des demografischen Wandels und des Strukturwandels in der Landwirtschaft aktiv angepackt und Voraussetzungen für gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse geschaffen. Die Dorferneuerung verfügt auf Grundlage einer umfassenden Bürgerbeteiligung über bewährte Umsetzungsinstrumente, um die Gemeinden bei der Belebung der Ortskerne bzw. bei der Stärkung des ländlichen Lebensumfelds zu unterstützen. Die Altortbereiche werden z. B. durch Gebäudesanierung und Wiedernutzung leer stehender Bausubstanz erhalten und aufgewertet. Gleichzeitig wird der Flächenverbrauch für Wohn- und Gewerbeflächen an den Ortsrändern reduziert. Durch die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen wird der soziale Zusammenhalt gestärkt. Zudem können im Rahmen der Dorferneuerung wirksame Beiträge zur Unterbringung und Integration von anerkannten Flüchtlingen im ländlichen Raum geleistet werden. Die Nachfrage ländlicher Gemeinden nach dem Dorferneuerungsprogramm ist unverändert hoch. Mit den zusätzlichen Mitteln können Wartezeiten verkürzt und die Dorferneuerungsprojekte rascher umgesetzt werden.

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