Antragssuche

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)
hier: Naturschutz und Landschaftspflege - Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflege und des Arten- und Biotopschutzes und der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (Kap. 12 04 Tit. 685 72)

27.10.2016 - Antrag | 17/13930

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/13930

27.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)
hier: Naturschutz und Landschaftspflege - Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflege und des Arten- und Biotopschutzes und der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (Kap. 12 04 Tit. 685 72)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 12 04 Tit. 685 72 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 1.000,0 Tsd. Euro von 29.680,9 Tsd. Euro auf 30.680,9 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Zur weiteren Stärkung des kooperativen Ansatzes im Naturschutz sollen Naturparkvereine und weitere Landschaftspflegeverbände in Bayern gegründet und die bestehenden Organisationen gestärkt werden. Die zusätzlichen Mittel unterstützen Naturparkvereine und Landschaftspflegeverbände bei der Durchführung von Projekten. Die 18 bayerischen Naturparkvereine haben sich bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und -projekten, insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der naturbetonten Erholung, in vielfältiger Weise durch ihre Fachkompetenz bewährt und leisten einen wichtigen Beitrag zum kooperativen Naturschutz. Die 59 Landschaftspflegeverbände setzen auf regionaler Ebene Naturschutzmaßnahmen zusammen mit Landwirten, Kommunalpolitikern und Naturschützern um. Bisher sind Landschaftspflegeverbände noch nicht in allen Regionen verankert. Das Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 sieht daher eine Unterstützung von Gründungsinitiativen vor, die es mittlerweile in vielen bayerischen Landkreisen gibt, meist auf Initiative von Landräten, Bürgermeistern sowie des Jagd- und Bauernverbands.

Zurück zur Übersicht