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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)

hier: Förderung der Digitalisierung von Hörfunkangeboten
(Kap. 07 08 neuer Tit. 683 02)

09.11.2016 - Antrag | 17/14085

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Blume Markus, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/14085

09.11.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Blume Markus, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)

hier: Förderung der Digitalisierung von Hörfunkangeboten
(Kap. 07 08 neuer Tit. 683 02)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 07 08 wird ein neuer Tit. 683 02 mit der Zweckbestimmung ,,Förderung der Digitalisierung von Hörfunkangeboten", einem Ansatz für das Jahr 2017 von 500,0 Tsd. Euro und einem Ansatz für das Jahr 2018 von 1.000,0 Tsd. Euro aufgenommen. Die Erläuterungen zu Kap. 07 08 Tit. 683 02 werden wie folgt gefasst: ,,Gefördert werden Projekte zur Digitalisierung privater Hörfunkangebote in Bayern. Die Mittel werden der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bewilligt zur Weiterleitung an die Hörfunkanbieter. Hörfunkangebote werden zunehmend über DAB+, digitales Kabel und das Internet verbreitet."

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Digitalisierung des Hörfunks, insbesondere digitale Verbreitungswege, soll weiter vorangetrieben werden. Langfristiges Ziel ist die vollständige Digitalisierung der Hörfunkverbreitung. Dafür bedürfen die privaten Anbieter in Bayern zusätzlicher Unterstützung. Mit den veranschlagten Mitteln wird eine Anschubfinanzierung gegeben im Rahmen derer Einzelmaßnahmen privater Hörfunkanbieter in Bayern zur Verbesserung ihrer digitalen Angebote und ihrer digitalen Empfangbarkeit gefördert werden. Die Mittel werden der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bewilligt, die diese an die Hörfunkanbieter weiterleitet.

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