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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)

hier: Verstärkte Förderung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote in Bayern
(Kap. 07 08 Tit. 683 01)

09.11.2016 - Antrag | 17/14084

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Blume Markus, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/14084

09.11.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Blume Markus, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)

hier: Verstärkte Förderung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote in Bayern
(Kap. 07 08 Tit. 683 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 07 08 Tit. 683 01 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 2.500,0 Tsd. Euro von 10.000,0 Tsd. Euro auf 12.500,0 Tsd. Euro und der Ansatz für das Jahr 2018 um 4.000,0 Tsd. Euro von 10.000,0 Tsd. Euro auf 14.000,0 Tsd. Euro erhöht. Die Erläuterungen zu Kap. 07 08 Tit. 683 01 werden um folgenden Satz ergänzt: ,,Die zusätzlichen Mittel sind vorgesehen zur Förderung der Umstellung auf die HD-Technik im Rahmen der Herstellung und Verbreitung lokaler und regionaler Fernsehangebote."

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) werden die Herstellung und Verbreitung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote aus Mitteln des Staatshaushalts gefördert um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung Bayerns mit qualitätvollen und vielfältigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten sicherzustellen. Im Zuge der Verlängerung der Förderung über das Jahr 2016 hinaus soll das Lokal-TV im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel verstärkt von neuen digitalen Technologien profitieren und in angemessener Weise an der HD-Verbreitung, d.h. an hochauflösendem Fernsehen, partizipieren. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen eine Umstellung auf die HD-Technik im Rahmen der Herstellung und Verbreitung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten.

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