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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: ,,Erstattungen an die Bezirke für Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer junger Volljähriger"
(Kap. 10 53 neuer Tit. 633 08)

06.12.2016 - Antrag | 17/14654

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Dr. Herrmann Florian, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Flierl Alexander, Gerlach Judith, Gibis Max, Herold Hans, Hölzl Florian, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/14654

06.12.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Dr. Herrmann Florian, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Flierl Alexander, Gerlach Judith, Gibis Max, Herold Hans, Hölzl Florian, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: ,,Erstattungen an die Bezirke für Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer junger Volljähriger"
(Kap. 10 53 neuer Tit. 633 08)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen werden im Kap. 10 53 folgende Änderungen vorgenommen:

1. Der Haushaltsvermerk zu den Ausgaben des Kap. 10 53 wird nach den Worten ,,Tit. 531 21, 633 03" um ,,, 633 08" ergänzt.

2. Es wird ein neuer Leertitel 633 08 mit der Zweckbestimmung ,,Erstattungen an die Bezirke für Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer junger Volljähriger" und dem Haushaltsvermerk: ,,Einseitig deckungsfähig zu Lasten 633 05. Die Erläuterungen sind verbindlich." ausgebracht.

Der Titel 633 08 erhält folgende Erläuterung:
,,Leertitel zur vorübergehenden Beteiligung an den Jugendhilfekosten für volljährig gewordene, ehemals unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die noch Jugendhilfebedarf haben.

Der Freistaat Bayern erstattet in den Jahren 2017 und 2018 einen Teil der Jugendhilfekosten für diesen Personenkreis in Form von Pauschalen im Gesamtumfang von bis zu 112.000,0 Tsd. EUR. Dabei können im Jahr 2017 rückwirkend Kosten auch für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2016 abgerechnet werden. Die Pauschale beträgt im Jahr 2017 40 EUR und im Jahr 2018 30 EUR pro Tag. Ab 2017 gilt als Berücksichtigungszeitraum eine Frist von max. 12 Monaten ab Eintritt der Volljährigkeit.

Die nähere Ausgestaltung regelt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat."



Die Bewältigung der Aufgaben im Bereich Asyl und Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Bund, Länder und Kommunen sind hier in einer Verantwortungsgemeinschaft, in der jeder seinen Beitrag beisteuern muss. Trotz der bereits bisher geleisteten, erheblichen Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat Bayern entstehen diesen im Bereich der Jugendhilfekosten in Anbetracht der Vielzahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in den zurückliegenden Monaten aufgenommen wurden, hohe Belastungen. Staatsregierung und Kommunale Spitzenverbände haben sich deshalb verständigt, dass die Kommunen bei der Bewältigung der Jugendhilfekosten für junge Volljährige durch eine zeitlich befristete Hilfestellung zusätzlich pauschal unterstützt werden.

Die staatlichen Hilfen werden als freiwillige Leistung auf der Basis einer Vereinbarung mit den Bezirken ausgereicht. Hierzu ist eine neue Haushaltsstelle auszubringen. Eine Gesetzesänderung ist im Hinblick auf die zeitliche Befristung nicht notwendig. Die Erstattung ist auf eine Gesamthöhe von 112 Mio. EUR für beide Jahre begrenzt. Mitte 2017 soll eine Bestandsaufnahme (Revision) stattfinden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der in den Jahren 2016 bis 2018 veranschlagten Haushaltsmittel.

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