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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 13 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat)

hier: Kommunaler Finanzausgleich 2017;
Schlüsselzuweisungen (Kap. 13 10 Tit. 613 01) und Zuweisungen für Maßnahmen gemäß Art. 13f FAG (Kap. 13 10 Tit. 883 01)

06.12.2016 - Antrag | 17/14655

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Rotter Eberhard, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/14655

06.12.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Rotter Eberhard, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 13 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat)

hier: Kommunaler Finanzausgleich 2017;
Schlüsselzuweisungen (Kap. 13 10 Tit. 613 01) und Zuweisungen für Maßnahmen gemäß Art. 13f FAG (Kap. 13 10 Tit. 883 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen werden folgende Änderungen vorgenommen:

1. Bei Kap. 13 10 Tit. 613 01 (Schlüsselzuweisungen) wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 67.453,4 Tsd. EUR von 3.313.958,0 Tsd. EUR auf 3.381.411,4 Tsd. EUR erhöht.

2. Im Haushaltsvermerk bei Kap. 13 10 Tit. 613 01 (Schlüsselzuweisungen) werden die Worte ,,Tit. 633 08 mit je 34,6 Mio. EUR" durch die Worte ,,Tit. 633 08 mit 40,6 Mio. EUR in 2017 und 34,6 Mio. EUR in 2018" ersetzt.

3. Bei Kap. 13 10 Tit. 883 01 (Zuweisungen für Maßnahmen gemäß Art. 13f FAG) wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 6.000,0 Tsd. EUR von 30.000,0 Tsd. EUR auf 36.000,0 Tsd. EUR erhöht.

4. Bei Kap. 13 06 Tit. 359 01 (Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage) wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 73.453,4 Tsd. EUR erhöht.

5. In Art. 1 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum Haushaltsgesetz 2017/2018 (Feststellung des Haushaltsplans) wird dementsprechend die Schlusssumme des Haushaltsplans im Jahr 2017 um 73.453.400 EUR von 58.580.025.000 EUR auf 58.653.478.400 EUR erhöht.



Im Regierungsentwurf beruht der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund auf einer Schätzung, da der Verbundzeitraum zum Zeitpunkt der Aufstellung noch nicht abgelaufen war. Nach Ablauf des Verbundzeitraums am 30. September 2016 ergibt sich im Jahr 2017 ein um rund 73,5 Mio. EUR höherer Kommunalanteil. Von diesem Aufwuchs fließen 67,5 Mio. EUR in die Schlüsselzuweisungen (Kap. 13 10 Tit. 613 01) und 6 Mio. EUR in die Zuweisungen nach Art. 13f FAG, aus denen insbesondere Ortsumfahrungen im Zuge von Staatsstraßen, die in gemeindlicher Sonderbaulast stehen, finanziert werden (Kap. 13 10 Tit. 883 01).

Hierzu sind technische Umschichtungen über den Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund erforderlich, indem aus dem Kommunalanteil des Kraftfahrzeugsteuerersatzverbunds die Zuweisungen nach Art. 13f FAG um 6 Mio. EUR erhöht und die Zuweisungen an die Bezirke (Art. 13h FAG) um diesen Betrag vermindert werden. Hierzu wird ein Änderungsantrag zum Entwurf des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2017 (LT-Drs. 17/12805) gestellt. Damit das Volumen der Zuweisungen an die Bezirke unverändert bleibt, muss als Folgeänderung der Verstärkungsbetrag aus dem allgemeinen Steuerverbund durch Anpassung des Haushaltsvermerks bei Kap. 13 10 Tit. 613 01 (Schlüsselzuweisungen) zugunsten der Zuweisungen an die Bezirke entsprechend erhöht werden.

Die Gegenfinanzierung dieser Mehrausgaben erfolgt durch eine entsprechende Erhöhung der Entnahmen aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage.

Durch diese Erhöhung der Ausgaben und Einnahmen im Haushaltsplan für das Jahr 2017 ist als Folgeänderung das formale Haushaltsvolumen 2017 in Art. 1 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum Haushaltsgesetz 2017/2018 entsprechend anzupassen.

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