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zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2017)
(Drs. 17/12805)

06.12.2016 - Antrag | 17/14656

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Rotter Eberhard, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Winter Georg, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/14656

06.12.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Rotter Eberhard, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Winter Georg, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2017)
(Drs. 17/12805)



Der Landtag wolle beschließen:

§ 1 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung (Drs. 17/12805) in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen wird wie folgt geändert:

1. Nach Nr. 6 werden die folgenden Nrn. 7 und 8 eingefügt:

,,7. Art. 13f Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In dem Satzteil vor Nr. 1 wird die Angabe ,,27 900 000 EUR" durch die Angabe ,,33 900 000 EUR" ersetzt.
b) In Nr. 1 wird das Wort ,,sowie" durch ein Komma ersetzt.
c) In Nr. 2 wird nach dem Wort ,,übernehmen," das Wort ,,und" gestrichen.
d) Der Nr. 3 wird das Wort ,,und" angefügt.
e) Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:

,,4. für den Bau von selbstständigen Radwegen im Sinn von Art. 53 Nr. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, die für den überörtlichen Radverkehr von besonderer Verkehrsbedeutung sind (Radschnellwege), bei denen die Gemeinden Träger der Baulast bzw. die Landkreise Träger der Sonderbaulast sind,"

8. In Art. 13h wird die Angabe ,,252 000 000 EUR" durch die Angabe ,,246 000 000 EUR" ersetzt."

2. Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 9.



Zu Nr. 1:
Im Regierungsentwurf beruht der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund auf einer Schätzung, da der Verbundzeitraum zum Zeitpunkt der Aufstellung noch nicht abgelaufen war. Nach Ablauf des Verbundzeitraums am 30. September 2016 ergibt sich im Jahr 2017 ein um rund 73,5 Mio. EUR höherer Kommunalanteil. Von diesem Aufwuchs fließen 67,5 Mio. EUR in die Schlüsselzuweisungen und 6 Mio. EUR in die Zuweisungen nach Art. 13f FAG, aus denen insbesondere Ortsumfahrungen im Zuge von Staatsstraßen, die in gemeindlicher Sonderbaulast stehen, finanziert werden. Zusammen mit bereits bisher bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 2,1 Mio. EUR beläuft sich der Gesamtansatz für Zuweisungen nach Art. 13f FAG auf 36 Mio. EUR (Kap. 13 10 Tit. 883 01). Die Anhebung der Mittel nach Art. 13f FAG ermöglicht es, künftig auch Radschnellwege zu fördern. Da der Ansatz für Zuweisungen nach Art. 13f FAG nicht aus dem allgemeinen Steuerverbund finanziert wird, sondern aus dem Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund, sind technische Umschichtungen über den Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund erforderlich. Die Aufteilung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund wird hierzu geändert und zugunsten der Zuweisungen nach Art. 13f FAG um 6 Mio. EUR erhöht und zulasten der Zuweisungen an die Bezirke (Art. 13h FAG) um diesen Betrag vermindert. Gleichzeitig wird der Verstärkungsbetrag aus dem allgemeinen Steuerverbund zugunsten der Zuweisungen an die Bezirke entsprechend erhöht. Damit bleibt das Volumen der Zuweisungen an die Bezirke unverändert.

Zu Nr. 2:
Folgeänderung aus der Einfügung der neuen Nrn. 7 und 8.

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