Thomas Kreuzer, , Tobias Reiß, , Winfried Bausback, , Alexander König, , Tanja Schorer-Dremel, , Manfred Ländner, , Eric Beißwenger, , Holger Dremel, , Norbert Dünkel, , Matthias Enghuber, , Max Gibis, , Alfred Grob, , Andreas Lorenz, , Berthold Rüth, , Peter Tomaschko, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Wolfgang Hauber, , Peter Bauer, , Manfred Eibl, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Johann Häusler, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Rainer Ludwig, , Gerald Pittner, , Bernhard Pohl, , Kerstin Radler, , Robert Riedl, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene gegen aktionistische Verschärfungen des Waffenrechts einzusetzen.
Der Landtag ist der Ansicht, dass vielmehr gewährleistet sein muss, dass das aktuell geltende Waffenrecht in der jetzt bestehenden Form in allen Bundesländern konsequent vollzogen wird und Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen, die nicht die nötige Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen aufweisen, konsequent entwaffnet werden und auch keinen Zugang zu Waffen erhalten. Vor einer erneuten Änderung des Waffenrechts bedarf es aus Sicht des Landtags einer Evaluierung der geltenden Regelungen.
Der Landtag lehnt den ohne vorherige Evaluation vom Bundesinnenministerium vorgelegten Regelungsentwurf in der vorliegenden Form ab, da er Brauchtumsschützen, Sportschützen und Jäger einfach unter Generalverdacht stellt, insbesondere durch
- die Einführung einer Regelanfrage bei den Gesundheitsbehörden,
- die generelle Pflicht zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses bei Erstantragstellung,
- das unbestimmte und in der Praxis nicht vollziehbare Verbot von halbautomatischen -kriegswaffenähnlichen- Schusswaffen,
- die Aufhebung der bisherigen waffenrechtlichen Privilegierung von Armbrüsten, und
- eine nicht verwaltungspraktikable, rückwirkende Erfassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) durch die Waffenbehörden.
Die Devise muss lauten: Konsequente Anwendung und Evaluierung statt aktionistischer Verschärfung!
Die letzte Novelle des Waffenrechts liegt erst knapp 2 Jahre zurück. Die Berliner Ampel-Regierung plant laut Medienberichten eine erneute Verschärfung des Waffenrechts. Ein entsprechender Referentenentwurf des BMI sieht unter anderem die Einführung einer Pflicht zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses vor für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen. Diese Regelungsideen gehen zu weit, da hochsensible Gesundheitsdaten preisgegeben müssten, was einen besonders tiefen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedeutet, dem voraussichtlich aber ein geringer Erkenntnisgewinn gegenübersteht. Das einmalig vorzulegende ärztliche Gutachten ist nur eine Momentaufnahme und hat damit sehr begrenzte Aussagekraft über die gesundheitliche Eignung.
Die geplanten Änderungen suggerieren nur den Eindruck eines entschlossenen Handelns, lösen die wahren Probleme im Vollzug aber nicht, sondern verstärken diese sogar. Die sich ganz überwiegend rechtstreu verhaltenden Schützen und Jäger mit Bürokratie und Misstrauen zu überziehen, bietet keinen Mehrwert für die Sicherheit. Denn die größte Gefahr geht von illegalen Waffen und Extremisten aus.
Auch das geplante Verbot von halbautomatischen Waffen, die ihrem Aussehen nach Kriegswaffen ähneln, erzeugt allenfalls eine Scheinsicherheit und ist nicht praktikabel. Eine solche Regelung wurde im Jahr 1976 schon einmal eingeführt (damaliger § 37 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e WaffG) und im Jahr 2002 wieder abgeschafft. Der Vollzug der Norm bereitete in der Praxis enorme Probleme, weil das Aussehen einer -Kriegswaffe- nicht immer den herrschenden Vorstellungen entspricht. Ausschlaggebend ist vielmehr die Eigenschaft einer Waffe, also beispielsweise die vollautomatische Schussabgabe, für deren tatsächliche Gefährlichkeit. Die Regelung erwies sich als sinnlos und wurde gestrichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zudem die rückwirkende Erfassung sämtlicher SRS-Waffen und von Armbrüsten, die nach dem 01.01.2000 erworben wurden, innerhalb von drei Jahren vor. Die Zahl der seit diesem Stichtag in Umlauf gekommenen SRS-Waffen ist nicht bekannt, dürfte aber bei einem Vielfachen der bislang nur für das Führen von SRS-Waffen ausgestellten Kleinen Waffenscheine liegen (zum Stichtag 31.12.2022 in Bayern 122.342), somit allein in Bayern im höheren sechs-, wenn nicht gar siebenstelligen Bereich. Angesichts dessen wäre der durch die Gesetzesänderung entstehende administrative Aufwand selbst bei einer Verdoppelung des Personalbestands der Waffenbehörden nicht leistbar. Die Waffenbehörden wären auf Jahre mit der Erfassung von mindergefährlichen SRS-Waffen und von Armbrüsten beschäftigt. Die personellen Ressourcen fehlen dann, wenn es um die weitaus größeren Gefahren von scharfen Schusswaffen in den falschen Händen geht. Um faktische Vollzugsdefizite und eine Lähmung der Waffenbehörden zu vermeiden, sollte die im Gesetzentwurf vorgesehene rückwirkende behördliche Erfassung dringend eingeschränkt werden.
Auch eine Einbeziehung des Erwerbs und Besitzes von Armbrüsten in die Erlaubnispflicht als auch deren rückwirkende Erfassung lösen einen erheblichen Vollzugsaufwand aus, der in keinerlei Verhältnis zur fehlenden Deliktsrelevanz dieser Gegenstände steht.
Die beabsichtigten Neuregelungen würden dazu führen, dass die Wahrnehmung der neu übertragenen Aufgaben sich zulasten der Wahrnehmung wichtiger bereits bestehender Aufgaben (Bspw. die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen, die turnusmäßige oder anlassbezogene Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung von Waffenbesitzern) auswirken wird. Es ist aber unbedingt zu vermeiden, dass aufgeblähte Bürokratie und nicht zielführende Regelungen die Vollzugsbehörden lähmen und einen Sicherheitsgewinn lediglich suggerieren, der faktisch nicht eintritt.
Eine Evaluierung und Feststellung des Status-quo ist daher unerlässlich. Aktionistische Verschärfungen, die die Behörden davon abhalten, denjenigen ihre Waffen abzunehmen, die in der Tat nicht die nötige Zuverlässigkeit aufweisen, sind abzulehnen.