Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Alfons Brandl, Gerhard Eck, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Petra Loibl, Hans Ritt, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Möglichkeiten zur Vereinfachung und praktikablen Handhabung der TA Luft 2021 des Bundes zu nutzen, um speziell für bäuerliche Tierwohlställe bis 250 GV wieder zügig Baugenehmigungen zu angemessenen Bedingungen erteilen zu können und Bauwilligen umfangreiche und teure Gutachten zu ersparen.
Insbesondere bei der Umsetzung der Anhänge 8 und 9 (Stickstoffdeposition) besteht im Umfeld von FFH-Gebieten besonderer Handlungsbedarf speziell für betriebswirtschaftlich sinnvolle Bauvorhaben in üblichen Betriebsgrößen. Die bewährte bayerische Regelung zur TA Luft 2002 bezüglich der Ermittlung des Mindestabstands zu stickstoffempfindlichen Pflanzen und Ökosystemen nach Nr. 4.8 TA Luft i. V. m. Anhang 1 soll angepasst und weitergeführt werden.
Um den gesamtgesellschaftlichen Umbau der Tierhaltung zu ermöglichen, z. B. Laufstall für Milchkühe statt Anbindestall, sind die bayerischen Tierhalter auf verlässliche Rahmenbedingungen und bayerneinheitliche Vorgaben angewiesen. Sie müssen die Anforderungen der Genehmigungsbehörden kennen und diese zu vertretbaren Bedingungen unter Einhaltung der Verhältnismässigkeit erfüllen können. Derzeit besteht hierbei große Unsicherheit, u. a. weil Anhang 8 (FFH-Gebiete) die Regelungen des klassischen Immissionsschutzes mit dem BNatSchG verknüpft, um erhebliche Nachteile durch Schädigungen stickstoffempfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Stickstoffdeposition zu verhindern. Viele Beispielsfälle zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.