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Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleischprodukte

23.06.2022 - Antrag | 18/26264

Initiatoren:
Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Gerhard Eck, Alexander Flierl, Petra Loibl, Hans Ritt, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Deutschland probeweise eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch und verarbeitete Fleischprodukte im Lebensmitteleinzelhandel und insbesondere für den Großverbraucher- und Gastronomiesektor einführt.



Seit dem Jahr 2000 gibt es in Folge der BSE-Krise mit der Rindfleischetikettierungsverordnung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch. Diese ist einheitlich in allen Staaten der Europäischen Union vorgeschrieben und erstreckt sich auf frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch in Form von Fleischstücken, Fleischteilstücken und Fleischabschnitten sowie Hackfleisch. Im Jahr 2015 wurde diese Herkunftskennzeichnung auch auf das Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Die Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung besteht hier für unverarbeitetes, vorverpacktes, frisches und auch gefrorenes Fleisch.


Frankreich hat zum 1. März 2022 die nationale Herkunftskennzeichnung für frisches und gefrorenes Fleisch erweitert.  Ab diesem Zeitpunkt ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung nun auch für Lamm-, Schweine- und Hühnerfleisch gültig, welches in Restaurants und Kantinen zubereitet wird (für Rindfleisch gilt diese Kennzeichnung in Frankreich bereits seit 2002). Mit dieser nationalen Regelung möchte Frankreich die Zeitspanne überbrücken, bis die EU-Kommission eine europaweite rechtliche Lösung für die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gefunden hat.


Seit langem fordern die deutschen Landwirte eine europaweite Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte. Um dies zu erreichen, sollte sich Deutschland dem Modell Frankreichs anschließen und die Regelung probeweise einführen. Gerade im Großverbraucher- und Gastronomiesektor dürfte noch viel anonyme Fleischware, bei der nicht ersichtlich ist, woher sie kommt und unter welchen Bedingungen sie erzeugt wurde, eingesetzt werden.

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