Thomas Huber, Gerhard Waschler, Winfried Bausback, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob bzw. inwieweit die Rahmenbedingungen für Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel und im Hinblick auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie die tarifliche Eingruppierung weiter verbessert werden können. Durch verlässliche und klare Vorgaben soll die Planungssicherheit für Beschäftige auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers erreicht werden.
Die Regelungen zur Vergütung des pädagogischen Personals basieren auf den Vorschriften in den geltenden Tarifverträgen. Für kommunale Beschäftigte gelten die Bestimmungen des TVöD. Die Tarife der kirchlichen Einrichtungen und die der Wohlfahrtsverbände orientieren sich in der Regel am Öffentlichen Dienst. Zudem ist die Eingruppierung der Einrichtungsleitungen abhängig von der genehmigten Platzzahl der Einrichtung. Vor allem bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann dies dazu führen, dass Beschäftige im Einzelfall schlechter gestellt werden, obwohl sie die gleiche verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben wie zuvor.
Auch wenn die Vergütung in die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien fällt und die Tarifautonomie zu respektieren ist, müssen alle erdenklichen Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Vorgaben genutzt werden.
Bereits jetzt arbeiten neben Beschäftigten mit einer -klassischen- sozialpädagogischen Ausbildung, wie zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erziehern oder Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern bereits viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in unseren Kindertageseinrichtungen. Hierfür kann im Wege einer Ausnahmeregelung nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG die zuständige Aufsichtsbehörde eine Einzelfallentscheidung bei der Einstellung des pädagogischen Personals treffen und von den standardisierten Qualifikationsanforderungen abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele in gleicher Weise sichergestellt ist. Hierbei sind die spezifischen Verhältnisse der Einrichtung sowie der Person, für die die Ausnahmeregelung getroffen werden soll, zu berücksichtigen. Die Einzelfallentscheidung gilt nur für eine bestimmte Einrichtung und ist bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes erneut einzuholen. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll sich bei der Entscheidung an der sog. Kita-Berufeliste des Bayerischen Landesjugendamtes orientieren.
Damit die Beschäftigten künftig auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers Planungssicherheit haben, müssen praxistaugliche Vorgaben geschaffen werden. Gleichzeitig müssen die Vorteile multiprofessioneller Teams in den Kindertageseinrichtungen besser als bisher genutzt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung von nah am Erziehungsberuf liegenden Qualifikationen sowie von ausländischen Berufsabschlüssen brauchen wir einfachere und vor allem schnellere Entscheidungsverfahren. Professionen wie beispielsweise Grundschullehrkräfte oder Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger müssen die Möglichkeit erhalten, ohne weiteren bürokratischen Aufwand als Fachkraft in der Kindertagesbetreuung tätig sein zu können.