Thomas Huber, Winfried Bausback, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag stellt fest, dass die Kindertagespflege eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllt und eine gleichwertige Betreuungsform neben den Angeboten der Kindertagesstätten bietet. Der Landtag sieht jedoch noch Potential zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. So muss auch in der Tagespflege der Grundsatz gelten: Leistung muss sich lohnen. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der aktuellen Vergütungsregelungen durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe wünschenswert. Damit Interessierte zeitnah mit der Qualifizierung als Tagespflegepersonen beginnen können, sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zudem entsprechende Kurse regelmäßig und nach Möglichkeit mehrmals im Jahr anbieten. Zudem sind entsprechende Angebote für Weiterbildungsmaßen wünschenswert.
Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Gleichstellung der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege einzusetzen, sodass künftig auch die Kindertagespflege rechtsanspruchserfüllend ist.
Die Kindertagespflege ist als unverzichtbare und gleichrangige Säule des Betreuungs- und Bildungsangebots in Bayern anerkannt. Viele Familien schätzen die familiäre Betreuung ihrer Kinder im Rahmen der Kindertagespflege. Die Tagesmütter und -väter sind für die betreuten Kinder eine wichtige Bezugsperson und Garant für frühkindliche Bildung.
Die Kindertagespflege ist deshalb eine wichtige Ergänzung bei der Kinderbetreuung in Bayern. Aus diesem Grund sind geeignete Rahmenbedingungen notwendig, um mehr Menschen als bisher zu motivieren, in der Kindertagespflege tätig zu sein. In manchen Regionen wird beispielsweise die Qualifizierung für Tagespflegepersonen nur sehr unregelmäßig angeboten. Für Interessierte bedeutet dies, dass sie längere Zeit warten müssen, bis sie mit der Qualifizierung beginnen können. Kurse für die Grundqualifizierung sowie zur Weiterbildung sollen deshalb regelmäßig stattfinden.
Obwohl Kindertagespflegekräfte selbstständig sind und somit auch das damit verbundene Risiko eines Lohnausfalls bei Krankheit etc. tragen, dürfen sie nicht selbst festlegen, was sie für ihre Leistung bekommen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben durch die einzelnen Jugendämter unterscheiden sich die Stundensätze in den einzelnen Regionen oft erheblich. Hier wäre eine Verständigung auf bayernweite Mindestvorgaben durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe wünschenswert. Zudem müssen in der Kindertagespflege Tätige selbstständig entscheiden dürfen, dass sie bei einer höheren Betreuungsleistung auch höhere Stundensätze aufrufen. Denn gute Leistung muss sich für den Einzelnen auch lohnen. Deshalb müssen auch weitere Möglichkeiten der Weiterqualifizierung geschaffen werden.
Zudem müssen auf Bundesebene die gesetzlichen Vorgaben dahingehend geändert werden, dass die Kindertagespflege auch für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres rechtsanspruchserfüllend ist, denn nur so wird eine Gleichwertigkeit der beiden Betreuungsformen erreicht.