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Haushaltsplan 2023;
hier: Implementierung eines App-basierten Systems zur Alarmierung von Ersthelfern
(Kap. 03 24 Tit. 633 89)

02.02.2023 - Änderungsantrag | 18/26509

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Alfons Brandl, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Bernhard Seidenath, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 03 24 wird der Ansatz im Tit. 633 89 (Erstattungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und Sonstige) von 749,0 Tsd. Euro um 20,0 Tsd. Euro auf 769,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Rund 70.000 Menschen erleiden in Deutschland pro Jahr einen Herz-Kreislaufstillstand. Trotz der verbesserten medizinischen Versorgung liegt ihre Überlebensrate immer noch bei nur 10-15%. Bereits nach drei bis fünf Minuten treten irreversible Schäden auf, der Rettungsdienst kommt in diesen Fällen oft zu spät. Eine echte Überlebenschance haben Patienten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, wenn umgehend mit der Wiederbelebung begonnen wird. Die App des gemeinnützigen Vereins -Region der Lebensretter-, die von führenden Notfallmedizinern mit entwickelt wurde, sorgt dafür, dass medizinisch ausgebildete Ersthelfer in kürzester Zeit beim Patienten eintreffen, gezielt zu öffentlich verfügbaren AEDs geleitet werden und geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen übernehmen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

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