Thomas Kreuzer, Alexander König, Josef Zellmeier, Hans Herold, Jürgen Baumgärtner, Martin Bachhuber, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Marcel Huber, Jochen Kohler, Harald Kühn, Ulrike Scharf, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Bei Kap. 13 10 Tit. 883 01 wird der Ansatz für das Jahr 2019 um 4.000,0 Tsd. Euro von 36.000,0 Tsd. Euro auf 40.000,0 Tsd. Euro erhöht. Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
- Im Übrigen wird Kap. 13 03 Tit. 893 06 gestrichen.
Zu 1)
Die Mittel für Zuweisungen entsprechend Art. 13f BayFAG können insbesondere für in gemeindlicher Sonderbaulast stehende Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen und unselbständige Radwege an Staatsstraßen, soweit die Gemeinde die Kosten übernimmt, verwendet werden. Auch der Bau von Radschnellwegen, die für den überörtlichen Radverkehr von besonderer Verkehrsbedeutung sind, können entsprechend den Voraussetzungen gefördert werden.
Die Kommunen erhalten die Zuwendungen zum Bau des Vorhabens einschließlich der damit verbundenen notwendigen Lärmschutzmaßnahmen, landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ggf. archäologischer Leistungen sowie des Grunderwerbs.
Da die Fördernachfrage über das Kontingent hinausgeht, sollen die Mittel für das Jahr 2019 einmalig verstärkt werden.
Zu 2)
Die Streichung erfolgt zum Haushaltsabgleich infolge gestiegener Ausgaben gemäß dem Ergebnis der Beratungen des Ausschusses für den Staatshaushalt und für Finanzfragen.