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Haushaltsplan 2023;
hier: Projektstudie Energiespeicherung
(Kap. 07 05 Tit. 893 75)

27.01.2023 - Änderungsantrag | 18/26761

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Josef Zellmeier, Kerstin Schreyer, Hans Herold, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 07 05 wird der Ansatz im Tit. 893 75 (Zuschüsse und sonstige Ausgaben zur Förderung innovativer Energietechnologien und der Energieeffizienz) von 31.980,0 Tsd. Euro um 27,0 Tsd. Euro auf 32.007,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Der Strombedarf wird in Zukunft durch die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs und der Wärmeversorgung deutlich steigen. Allerdings besteht bereits heute das Problem, dass bei Gefahr der Netzüberlastung regenerative Energien aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen nicht dorthin transportiert werden können, wo sie benötigt werden und abgeregelt werden müssen. Diese Situation der Energieverschwendung dürfte sich durch den massiven Ausbau regenerativer Energie noch verschärfen. Als Lösungsmöglichkeit bieten sich daher dezentrale elektrische Energiespeicher an. Eine Studie kann den Nutzen solcher Pufferspeicher untersuchen, die Voraussetzung für entsprechende gesetzliche Regeln darlegen und damit die Grundlage für eine Etablierung der Geräte auf dem Markt schaffen. Dies soll mit den zusätzlichen Mitteln unterstützt werden.

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