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Mehr Ärzte fürs Land: Landarztquote erhöhen, Numerus clausus abschaffen

00.00.0000 - Antrag | 19/1894

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Gerhard Hopp, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Andrea Behr, Alex Dorow, Karl Freller, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Andreas Kaufmann, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag begrüßt und unterstützt, dass der Freistaat Bayern - in Augsburg, Bayreuth und in Niederbayern - 2.700 zusätzliche Studienplätze im Bereich der Humanmedizin geschaffen hat bzw. aktuell noch schafft. Dies ist ein zentraler Baustein gegen den Ärztemangel und für die hochwertige medizinische Versorgung auch in der Zukunft.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Vorabquoten für die Zulassung zum Medizinstudium so zu erhöhen, dass künftig nicht mehr 5,8 sondern acht Prozent der Bewerberinnen und Bewerber über die Landarztquote sowie 1,8 Prozent (statt bisher 1,0 Prozent) über die Amtsarztquote zum Medizinstudium zugelassen werden, sobald die Voraussetzungen durch die Länder in der Stiftung für Hochschulzulassung geschaffen sind. Kompensiert werden soll dies durch eine Neufestsetzung der Quote für ausländische Staatsangehörige auf zwei Prozent. Für die Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen von Land- und Amtsarztquote spielt die Note der Hochschulzugangsberechtigung (-Abiturnote" - "numerus clausus- - "NC") keine Rolle mehr. Die Staatsregierung wird aufgefordert mit den Universitäten zu klären, ob das hochschuleigene Verfahren stärker nach diesem Vorbild ausgerichtet und der NC insgesamt abgeschafft werden kann.


Der Landtag hält ausdrücklich an seiner dringlichen Aufforderung an die übrigen Bundesländer fest, mehr Studienanfängerplätze in der Medizin zu schaffen. Bundesweit mindestens 50 Prozent mehr Studienanfängerplätze im Bereich der Medizin sind dabei das Ziel.



In Bayern arbeiten laut Landesärztekammer knapp 95.000 Ärztinnen und Ärzte (Stand: Oktober 2023). Trotz dieser Rekordzahl müssen weitere Anstrengungen unternommen bzw. intensiviert werden, um aus dem Ärztemangel keinen Versorgungsmangel werden zu lassen. Das gilt auch mit Blick auf das Alter der in Bayern praktizierenden Medizinerinnen und Mediziner, das im ambulanten Bereich im Schnitt bei 54,05 Jahren (Vorjahr: 54,06) und im stationären Bereich bei 43,22 Jahren (Vorjahr: 43,16) liegt.


Um dem hausgemachten Ärztemangel zu begegnen, müssen mehr Studienplätze geschaffen werden. Der Freistaat Bayern hat mit der Schaffung von 2.700 neuen Studienplätzen vorgelegt. Die Vergabe der Studienplätze für Humanmedizin erfolgt auf Basis eines Quotenmodells. Das Modell beinhaltet drei unterschiedliche Quoten: Vorabquote, über die 20 Prozent der Studienplätze vergeben werden und zu der Landarzt- und ÖGD-Quote oder auch die -Ausländerquote- gehören, die Abiturbestenquote (NC), Zusätzliche Eignungsquote und ein Auswahlverfahren der Universitäten selbst. Derzeit sind im Bereich der Vorabquoten 5,8 Prozent der Studienplätze für die Landarztquote und ein Prozent für die Amtsarztquote reserviert. Der vorliegende Antrag bezweckt eine zeitgemäße Neujustierung von Ausländer-, Landarzt- und ÖGD-Quote innerhalb des bestehenden Systems.


Klar ist: Auch die übrigen Länder sind aufgefordert, mehr oder im Fall von Bremen überhaupt Medizinstudienplätze zu schaffen. Deshalb appelliert der Landtag an die übrigen Länder, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Ziel sollen mindestens 50 Prozent mehr Studienanfängerplätze im Bereich der Medizin sein. Gleichzeitig muss es bei der Vergabe der Studienplätze weniger um die Abiturnote (-Numerus Clausus-), sondern mehr um die Eignung für den Medizinerberuf gehen. Relevante Vorausbildungen (z. B. in der Pflege, im Rettungsdienst) müssen noch größere Bedeutung haben. Da im Auswahlverfahren der Hochschulen die Universitäten die Höhe der Berücksichtigung der Abiturnoten selbst festlegen können, soll geprüft werden, ob anderen Kriterien mehr Bedeutung zugemessen werden.

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