Thomas Kreuzer, Alexander König, Josef Zellmeier, Sandro Kirchner, Hans Herold, Martin Bachhuber, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Ulrike Scharf, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 07 03 Tit. 894 56 wird der Ansatz für das Jahr 2019 um 300,0 Tsd. Euro von 3.800,0 Tsd. Euro auf 4.100,0 Tsd. Euro und die Verpflichtungsermächtigung 2019 (fällig frühestens im Haushaltsjahr 2020) um 1.700,0 Euro von 3.000,0 auf 4.700,0 Euro erhöht. Der Ansatz für das Jahr 2020 wird um 1.700,0 Euro von 3.800,0 Euro auf 5.500,0 Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kapitel 13 03/ Titel 893 06.
Bayerische Unternehmen müssen sich im globalen Wettbewerb durch hochqualifizierte Fachkräfte und hohe Produktqualität absetzen. Zudem sind die Betriebe vorwiegend klein- und mittelständisch strukturiert, verfügen daher kaum über betriebsinterne Weiterbildungsmöglichkeiten und kämpfen mit zunehmendem Fachkräftemangel.
Dieser Herausforderung soll im neuen Kompetenzzentrum -Trainingszentrum Qualitätswesen- in Würzburg begegnet werden. Die Fachkräfte sollen umfassend in allen relevanten Qualitätsthemen ausgebildet werden. Dabei soll ihnen nicht nur Wissen, sondern insbesondere Fähigkeiten vermittelt werden. Daher soll ein intensiver Praxisbezug (analog eines Trainings im Sport) bei der Ausbildung hergestellt werden. Auch die Herausforderungen durch neue Technologien (Industrie 4.0, Verbundwerkstoffe/Leichtbau, 3D-Druck) sollen adressiert werden. Nach Auskunft des SKZ, kann durch das finanzielle Engagement des Freistaats damit ein Gesamtvorhaben mit der über vierfachen Summe durch die damit verbundene Kofinanzierung des Bundes (über 200 % des Landesanteils) und der Eigenbeteiligung des SKZ (in Höhe der Landesmittel) realisiert werden.