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Einsetzung einer Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Landtag (Kinderkommission)

16.04.2024 - Antrag | 19/1883

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Thomas Huber, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Jenny Schack, Helmut Schnotz, Florian Streibl, Felix Locke, Julian Preidl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller, Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann, Claudia Köhler, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Benjamin Adjei, Andreas Birzele, Cemal Bozo?lu, Markus Büchler, Kerstin Celina, Max Deisenhofer, Gülseren Demirel, Patrick Friedl, Barbara Fuchs, Mia Goller, Christian Hierneis, Paul Knoblach, Andreas Krahl, Susanne Kurz, Eva Lettenbauer, Julia Post, Toni Schuberl, Florian Siekmann, Ursula Sowa, Martin Stümpfig, Gabriele Triebel, Laura Weber, Sabine Weigand, Christian Zwanziger, Florian von Brunn, Simone Strohmayr, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Ruth Müller, Anna Rasehorn, Markus Rinderspacher, Arif Ta?delen, Horst Arnold, Nicole Bäumler, Christiane Feichtmeier, Martina Fehlner, Sabine Gross, Doris Rauscher, Harry Scheuenstuhl, Ruth Waldmann, Katja Weitzel

Der Landtag richtet nach § 40 seiner Geschäftsordnung und nach Maßgabe der folgenden Punkte eine Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) ein, deren Tätigkeit mit Ablauf der 19. Legislaturperiode beendet ist.



  • Die Kinderkommission besteht aus einem Mitglied jeder Fraktion. Die Mitglieder werden von den Fraktionen benannt. Jede Fraktion benennt zwei stellvertretende Mitglieder. Jedes Mitglied kann sich nur durch einen von seiner Fraktion benannten Stellvertreter vertreten lassen.

  • Den Vorsitz der Kinderkommission stellt die stärkste Fraktion, den stellvertretenden Vorsitz die zweitstärkste Fraktion des Bayerischen Landtags.

  • Beschlussfähigkeit besteht nur bei Anwesenheit von mehr als drei Vierteln der Mitglieder der Kinderkommission.

  • Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen und öffentliche Äußerungen der Kinderkommission bedürfen der Zustimmung von mehr als drei Vierteln der Mitglieder der Kinderkommission.

  • Die Kinderkommission legt dem Landtag zur Hälfte und am Ende der Wahlperiode einen Tätigkeitsbericht vor. Über den abschließenden schriftlichen Bericht soll eine Aussprache im Landtag stattfinden.


 



In Artikel 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung steht: -Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.- Die Bayerische Verfassung erteilt damit einen klaren Auftrag, Kinder zu achten, zu schützen und zu fördern, weil die Gesellschaft in den Kindern ihre Zukunft hat. Dabei ist Kinderpolitik eine Querschnittsaufgabe.


Der Bayerische Landtag hat in der 16., 17. und 18. Legislaturperiode daher eine Kinderkommission eingesetzt, um den besonderen Belangen von Kindern in Bayern übergreifend Rechnung zu tragen. Die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommissionen soll auch in dieser Legislaturperiode im Sinne der Kinder Bayerns fortgeführt werden.

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