Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 04 04 wird der Ansatz im Tit. 412 01 (Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, der anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs und der nichtrichterlichen Beisitzer der Gerichte) von 3.610,0 Tsd. Euro um 20,0 Tsd. Euro auf 3.630,0 Tsd. Euro erhöht.
Zudem wird in Kap. 04 04 ein neuer Tit. 533 08 mit der Zweckbestimmung -Besondere Kosten des Schöffenamtes einschließlich außergewöhnlichen Aufwands- ausgebracht und mit 60,0 Tsd. EUR dotiert.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.
Um den neu gewählten Schöffinnen und Schöffen den Einstieg in das neue Amt noch weiter zu erleichtern, werden die nahezu flächendeckend bestehenden Einführungsveranstaltungen für Schöffen weiter ausgebaut und noch attraktiver gestaltet.
Um noch mehr neue Schöffinnen und Schöffen zu erreichen, sollen künftig Auswahltermine angeboten werden. Hierzu werden die Mittel für Entschädigungen für Schöffen für die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen nach dem JVEG aufgestockt. Zudem werden die Einführungsveranstaltungen inhaltlich noch attraktiver gestaltet: So sollen Schöffinnen und Schöffen möglichst flächendeckend Führungen durch (Jugend-)Vollzugsanstalten angeboten werden. Zudem sollen die Einführungsveranstaltungen regelmäßig und flächendeckend durch Vorträge von Vertretern etwa der Anwaltschaft, der Jugendgerichts-, der Bewährungs-, der Drogenhilfe und von Täter-Opfer-Ausgleichsstellen bereichert werden. Hierfür wird ein eigener Titel für die dafür erforderlichen Sach- und Referentenkosten geschaffen.
Bei den Gerichten, bei denen diese Angebote nicht ohnehin bereits gemacht werden, ergänzt und veranschaulicht dies noch besser die bereits bestehenden Angebote, die nach Rückmeldung aus der Praxis bereits jetzt gut angenommen werden. Hierzu gehören vor allem auch Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens, über die Grundzüge des Straf-, insbesondere des Strafzumessungsrechts, über die Aufgaben der Schöffinnen und Schöffen, über das Entschädigungsrecht, über das Vorgehen bei Verhinderung an Sitzungstagen sowie über die Organisation der Schöffengeschäftsstelle.