Antragssuche

Haushaltsplan 2023
hier: Beschaffung von handgehaltenen Röntgenscannern
(Kap. 04 05 Tit. 812 48)

27.01.2023 - Änderungsantrag | 18/26539

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 04 05 wird der Ansatz im Tit. 812 48 (Ausstattungsmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in bayerischen Justizvollzugsanstalten) von 6.000,0 Tsd. Euro um 500,0 Tsd. Euro auf 6.500,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Handröntgengeräte ermöglichen ein berührungsloses Durchleuchten von Gegenständen, Verpackungen, Gepäckstücken, Fahrzeugen sowie auch Wänden oder Böden in Echtzeit. Die erzeugten Bilder werden direkt auf einem integrierten Display angezeigt, was eine schnelle Beurteilung der Lage zulässt. Das Gerät ist nach einer Einweisung einfach und sicher zu bedienen. In den Justizvollzugsanstalten soll das Gerät vor allem bei Kontrollen nach unerlaubten Gegenständen wie Handys, SIM-Karten, Drogen und Waffen eingesetzt werden. Zudem kann es auch zur Kontrolle ausgehender Fahrzeuge oder Waren eingesetzt werden. Durch den Einsatz der Geräte soll das Sicherheitskonzept der Anstalten nochmals entscheidend ergänzt werden.


Es sollen zunächst bis zu zehn Justizvollzugsanstalten mit einem erhöhten Lieferaufkommen ausgestattet werden. Im Bedarfsfall und auf Anforderung können die Geräte schnell und flexibel auch in den übrigen Justizvollzugsanstalten zum Einsatz gebracht werden.

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