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Haushaltsplan 2023
hier: Fortbildungs- und Weiterbildungsoffensive für die Bewährungs- und Gerichtshilfe
(Kap. 04 04 Tit. 525 01)

27.01.2023 - Änderungsantrag | 18/26536

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 04 04 wird der Ansatz im Tit. 525 01 (Aus- und Fortbildung der Beamten (Richter) und Arbeitnehmer) von 4.310,0 Tsd. Euro um 120,0 Tsd. Euro auf 4.430,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Zur Verbesserung der Qualität bei Bewährungshilfe und Gerichtshilfe wird eine Fort- und Weiterbildungsoffensive mit spezifischen, einmaligen Weiterbildungsmaßnahmen, die einer individuellen "Behandlung" von einzelnen Straftätergruppen dienen soll, gestartet.


Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:



  1. Ausbildung von Präventionsmanagern als Multiplikatoren im Umgang mit extremistischen Probanden,

  2. Ausbildung für eine spezifische Betreuung von Gewaltstraftätern in den Modulen Anti-Aggressions-Training (AAT), Reasoning Rehabilitation Program (RRP) und Sozialer Trainingskurs (STK),

  3. Schulung des Programms Do It zur Intensivbetreuung im Rahmen des Übergangsmanagements,

  4. Ausbildung für Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer zur Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleichen.

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