Antragssuche

Haushaltsplan 2023;
hier: Mobile Police - Ausstattung der digitalen Ausbildung bei der Bayerischen Polizei
(Kap. 03 20 Tit. 812 99)

02.02.2023 - Änderungsantrag | 18/26508

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Peter Tomaschko, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 03 20 wird der Ansatz im Tit. 812 99 (Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software) von 1.725,8 Tsd. Euro um 600,0 Tsd. Euro auf 2.325,8 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Mit dem Programm Mobile Police verfolgt die Bayerische Polizei unter anderem eine fahrzeugbezogene Ausstattung mit Convertibles und eine personenbezogene Ausstattung mit Smartphones. Die Endgeräteausstattung aus Mobile Police ist mittlerweile als etabliertes und anerkanntes Einsatzmittel zur Bewältigung der polizeilichen Aufgaben einzustufen.


Dies muss auch in die Ausbildung integriert werden, um die Grundlagen für einen bestmöglichen Einsatz der Geräte auf den Dienststellen zu schaffen. Zudem bedarf es einer Modernisierung der Wissensvermittlung in der polizeilichen Ausbildung, die den polizeilichen Arbeitsalltag besser abbildet sowie digitale Kompetenzen verstetigt.


Seit 2019 konnten bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei alle Unterrichtsräume mit digitalen Tafeln samt der notwendigen Infrastruktur und Sendetechnik sowie die Auszubildenden des zweiten bis einschließlich fünften Ausbildungsabschnittes mit persönlich zugewiesenen Convertibles ausgestattet werden.


Die Ausstattung der Auszubildenden des ersten Ausbildungsabschnittes sowie größtenteils des Ausbildungspersonals konnte bisher noch nicht finanziert werden.


Die Finanzierung stellt einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei dar. Das gesamte Ausbildungspersonal hat die gleichen Möglichkeiten, flexibel und als Vorbild sowie Multiplikator fungierend die jungen Anwärter zu unterrichten.


 


 

Zurück zur Übersicht