Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Thomas Huber, Hans Herold, Barbara Becker, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Alfons Brandl, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Karl Freller, Petra Guttenberger, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Walter Nussel, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 10 07 wird der Ansatz im Tit. 893 68 (Zuschüsse an Sonstige für Investitionen) von 1.511,0 Tsd. Euro um 400,0 Tsd. Euro auf 1.911,0 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.
Das Bildungsangebot der Bayerischen Schullandheime verfügt über ein breites Spektrum an fachbezogenen und fächerübergreifenden pädagogischen Schwerpunkten und Themen, die sich am schulischen Lehrplan orientieren. Der Lernort Schullandheim ermöglicht es den Schulklassen, sich intensiv über mehrere Tage hinweg mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen - handlungsorientiert und praxisnah, detailbezogen und ganzheitlich.
Jedes Schullandheim deckt mehrere Schwerpunktbereiche ab. Alle Schwerpunkte verfügen über eine größere Anzahl didaktisch fundierter und evaluierter Module, die einzeln gebucht oder zu mehrtägigen Programmen zusammengestellt werden können.
Aufgrund der besonderen Belastungen der letzten Jahre ist es insbesondere dem Schullandheimwerk Mittelfranken gegenwärtig nicht mehr möglich, dringend erforderliche Investitionen vorzunehmen. Um ein flächendeckendes Netz an Bayerischen Schullandheime auch in Zukunft erhalten zu können sollen für die Förderung von besonders finanzschwachen Trägern einmalig im Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Haushaltsmittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll beispielsweise für notwendige Brandschutzmaßnahmen ein deutlich erhöhter Fördersatz gewährt werden.