Thomas Huber, Norbert Dünkel, Winfried Bausback, Barbara Becker, Gudrun Brendel-Fischer, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Petra Guttenberger, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Beate Merk, Martin Mittag, Barbara Regitz, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Reform des Merkzeichens -aG- einzusetzen. Ziel müssen praktikable Lösungen sein, damit Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf Parkerleichterungen angewiesen sind, auch wirklich das Merkzeichen -aG- und damit verbunden den EU-weit gültigen blauen Parkausweis bzw. den bundesweit gültigen orangenen Parkausweis erhalten. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung müssen künftig leichter als bisher von Parkerleichterungen profitieren können.
Nach dem Gesetz ist außergewöhnlich gehbehindert, wer eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung hat, die allein einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 (achtzig) entspricht - § 229 Abs 3 SGB IX. Diese ist gegeben, wenn sich schwerbehinderte Menschen wegen der Schwere der Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere Menschen, die infolge dieser Einschränkungen aus medizinischer Notwendigkeit dauerhaft - auch für sehr kurze Entfernungen - auf die Verwendung eines Rollstuhles angewiesen sind.
Betroffene Menschen können den EU-weit gültigen blauen Parkausweis erhalten, wenn sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen -aG- und damit alle in Betracht kommenden Parkerleichterungen erfüllen. Damit kann bspw. zudem für eine bestimmte Zeit im Halteverbot oder auf Anwohnerparkplätzen geparkt werden. Für die Betroffenen sind diese Parkerleichterungen eine echte Hilfe im Alltag, da insbesondere in den Innenstädten der Parkraum sehr begrenzt ist und oftmals ärztliche Praxen nicht leicht zu erreichen sind.
Daneben gibt es bundesweit den sog. orangen Parkausweis. Letzteren erhalten u. a. Personen mit Morbus Crohn oder Doppelstoma. Der orangenen Parkausweis gewährt ebenfalls die u. a. bereits vorstehend beschriebenen Parkerleichterungen. Nur der blaue Parkausweis berechtigt allerdings zudem zum Parken auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
Aufgrund der bestehenden strengen Vorgaben kommt es jedoch regelmäßig vor, dass Betroffenen der dringend benötigte Parkausweis verwehrt wird. Die Folge ist häufig ein langwieriger Prozess, der nicht selten vor Gericht entschieden werden muss. Um die Betroffenen stärker als bisher zu unterstützen, ist deshalb auf Bundesebene eine Reform des Merkzeichens -aG- erforderlich. Zudem müssen künftig auch Eltern von Kindern mit Behinderung stärker als bisher von Parkerleichterungen profitieren können. Schon jetzt können die dargestellten Parkausweise auch von Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden, wenn sie selbst - wie insbesondere Kinder mit Behinderung - keine Fahrerlaubnis besitzen. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen sie als Beifahrer teilnehmen. In der Praxis erweisen sich diese Vorgaben jedoch vielfach als untauglich, viele Eltern wären dringend auf Parkerleichterungen angewiesen, erhalten jedoch keinen Parkausweis.