Kerstin Schreyer, Alexander König, Walter Nussel, Alfons Brandl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag stimmt gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit der Maßgabe zu, dass sie wie folgt geändert wird:
In § 1 Abs. 4 Nr. 17 (Anlage Nr. 6.1.1 Abs. 1 (Z)) wird Satz 1 wie folgt gefasst:
-Die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Energie ist durch den im überragenden öffentlichen Interesse liegenden und der öffentlichen Sicherheit dienenden Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur sicherzustellen und hat klimaschonend zu erfolgen.-
Dem Ausbau der erneuerbaren Energien kommt nach dem EEG 2023 überragendes öffentliches Interesse zu, dieser dient zudem der öffentlichen Sicherheit. Da dieser aber ohne einen gleichzeitigen Um- und Ausbau der gesamten Energieinfrastruktur nicht gelingen kann, ist es zwingend, dass auch dieser im überragenden öffentlichen Interesse erfolgt und der öffentlichen Sicherheit dient. Klarzustellen ist ferner, dass der Um- und Ausbau in einem solchen Maße zu erfolgen hat, dass die Energieversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sichergestellt sind.