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zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Flächen nachhaltig nutzen - Abbaustandorte sinnvoll verfüllen

12.01.2023 - Antrag | 18/26440

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Alexander König, Walter Nussel, Alfons Brandl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag stimmt gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungspro-gramm Bayern (LEP) mit der Maßgabe zu, dass sie wie folgt geändert wird:


In der Änderungsbegründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird in Buchst. D Nr. 1 zu 5.1 (B) dem Abs. 2 (dies betrifft die dritte Festlegung in Nr. 5.1) folgender Satz 4 angefügt:


-In diesem Kontext kann auch die Verfüllung von Abbaustandorten regionaler Rohstoffe als Verwertungsmaßnahme einen Beitrag leisten.-



Durch die Nutzung ausgebeuteter Standorte des Rohstoffabbaus können zusätzliche Deponieflächen eingespart und Transportwege reduziert werden. Damit werden weitere Zielrichtungen des LEP wie Klimaschutz und multifunktionale Flächennutzung unterstützt.

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