Thomas Kreuzer, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Bernhard Seidenath, Hans Herold, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 03 24 wird ein neuer Tit. 671 06 -Leistung an die Durchführenden des Rettungsdienstes für zusätzliche Notfallsanitäterausbildungsstellen- mit einem Ansatz von 2.000,0 Tsd. Euro ausgewiesen.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.
Die Notfallversorgung muss auch künftig gesichert sein. Dazu bedarf es mehr Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. Das Berufsbild des Notfallsanitäters und der Notfallsanitäterin ist ein vergleichsweise junges Berufsbild, das per Bundesgesetz seit 2014 gilt. Es löste nach einer Übergangs- und Anerkennungsphase das Berufsbild des Rettungsassistenten / der Rettungsassistentin ab.
Es ist ein wichtiges Signal, dass von den Sozialversicherungsträgern die Ausbildungszahlen deutlich erhöht wurden, um die notfallmedizinische Versorgungssicherheit der bayerischen Bevölkerung auch weiterhin zu gewährleisten. Die Fortentwicklung des Rettungsdienstes belegt einen weiteren Bedarf. Hierfür sollen durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.000,0 Tsd. - im Haushalt 2023 weitere Ausbildungsstellen geschaffen werden.