Antragssuche

zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Grundwasser priorisieren - auch für Lebensmittel- und Getränkeherstellung

08.02.2023 - Antrag | 18/26927

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Alexander König, Walter Nussel, Alfons Brandl, Gerhard Hopp, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Berthold Rüth, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag stimmt gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit der Maßgabe zu, dass sie wie folgt geändert wird:



  1. Abs. 4 Nr. 20 Buchst. b wird Doppelbuchst. bb (Anlage Nr. 7.2.2 Abs. 1 (G)) wie folgt gefasst:


 -bb)    In Abs. 1 (G) wird das Wort -bevorzugt- durch das Wort -insbesondere- ersetzt.--


 



  1. In der Änderungsbegründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird Buchst. D Nr. 1 zu 7.2.2 (B) wird dem Abs. 4 folgender Satz 2 angefügt:


-Dies gilt nicht für solche Nutzungen, die auf Wasser in Trinkwasserqualität zwingend angewiesen sind (insbesondere Lebensmittel- und Getränkeherstellung).-



Eine Priorisierung der Grundwassernutzung zur Trinkwasserversorgung ist gegenüber Nutzungen wie Freizeit und Bewässerung bei Knappheit geboten. Allerdings muss auch gesichert sein, dass für die Lebensmittel- und Getränkeherstellung dort Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung steht, wo dies zwingend geboten ist.

Zurück zur Übersicht