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zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Unmissverständliche Risikovorsorge

08.02.2023 - Antrag | 18/26930

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Alexander König, Walter Nussel, Alfons Brandl, Gerhard Hopp, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Berthold Rüth, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag stimmt gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit der Maßgabe zu, dass sie wie folgt geändert wird:


In der Änderungsbegründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird unter Buchst. D. Nr. 1 zu 7.2.5 (B) Abs. 5 Satz 6 aufgehoben.



Die bisher im LEP-Entwurf enthaltene Formulierung ist missverständlich: Es entsteht der Eindruck, dass im Hochwasserfall eine Überflutung von Einrichtungen, die von Kindern und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen genutzt werden, billigend in Kauf genommen werden kann.

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