Kerstin Schreyer, Alexander König, Walter Nussel, Alfons Brandl, Gerhard Hopp, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Berthold Rüth, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag stimmt gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit der Maßgabe zu, dass sie wie folgt geändert wird:
- In § 1 Nr. (4) Nr. 20 Buchst. c (Anlage Nr. 7.2.3 (G)) werden in dem angefügten Abs. 3 nach den Worten -Wasserschutzgebiete oder Vorrang- der Zusatz -- bzw. Vorbehalts- und nach den Worten -für die zukünftige Nutzung- das Wort -dauerhaft- gestrichen.
- Die Änderungsbegründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird in Buchst. D Nr. 1 zu 7.2.3 (B) in Abs. 3 das Wirt -dauerhaft- gestrichen.
Die bisher im LEP-Entwurf geplante Formulierung zum Erhalt geschützter Trinkwasservorkommen ist zu weitreichend, da Vorbehaltsgebiete ihrer Rechtsnatur nach stets einer weiteren Abwägung zugänglich sind. Eine Fokussierung auf die Wasserschutzgebiete und die Vorranggebiete Wasserversorgung ist ausreichend und ermöglicht eine flexiblere Handhabung multifunktionaler Nutzungen in Vorbehaltsgebieten Wasserversorgung.