Kerstin Schreyer, Alexander König, Walter Nussel, Alfons Brandl, Gerhard Hopp, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Berthold Rüth, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag stimmt gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit der Maßgabe zu, dass sie wie folgt geändert wird:
- In § 1 Abs. 4 Nr. 4 Buchst. b (Anlage Nr. 1.3.2) wird Doppelbuchst. cc wie folgt gefasst:
-cc) Folgender Abs. 3 (G) wird angefügt:
-(G) In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Anpassung an den Klimawandel festgelegt werden.--
- Die Änderungsbegründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird in Buchst. D Nr. 1 zu 1.3.2 (B) in Abs. 6 wie folgt geändert:
- In Satz 1 wird das Wort -muss- durch das Wort -soll- ersetzt.
- In Satz 4 werden das Wort -sind- durch das Wort -sollen- und das Wort -einzustufen- durch die Wörter -eingestuft werden- ersetzt.
In den Regionalplänen sind teilweise bereits regionale Grünzüge festgelegt, die neben der Siedlungsgliederung und der Erholungsfunktion teilweise auch der Verbesserung des Bioklimas und der Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches dienen. Daher benötigen die Regionalen Planungsverbände ausreichend Entscheidungsspielraum, ob ergänzend hierzu die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Klimaanpassung erforderlich ist.