Kerstin Schreyer, Alexander König, Walter Nussel, Alfons Brandl, Gerhard Hopp, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Berthold Rüth, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag stimmt gemäß Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit der Maßgabe zu, dass sie wie folgt geändert wird:
- In § 1 Abs 4 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc (Anlage Nr. 1.3.1) werden im angefügten Abs. 3 (G) nach den Wörtern -erhalten und gestärkt- die Wörter -und soweit erforderlich wiederhergestellt- gestrichen.
- In der Änderungsbegründung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) werden in Buchst. D Nr. 1 zu 1.3.1 (B) die Absätze 6 und 7 wie folgt zu einem neuen Abs. 6 zusammengefasst:
-Wälder und Moore sind natürliche Speicher für Kohlendioxid und andere Treibhausgase. Sie sollen deshalb erhalten und im Fall von Mooren, soweit nötig und möglich, wieder in einen naturnahen Zustand versetzt werden.-
Unbeschadet der hohen Bedeutung des Klimaschutzes ist die Festlegung auf das notwendige Maß zu beschränken. Die normierte Erhaltung und Stärkung der Klimafunktionen der natürlichen Ressourcen beinhaltet auch Wiederherstellung dort, wo dies erforderlich ist. Die Verweise in der Begründung sind nicht erforderlich.