Antragssuche

Zahnärztliche Versorgung auch künftig sichern VII: Parodontitistherapie wieder höher vergüten

20.02.2024 - Antrag | 19/2006

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag stellt fest, dass Parodontitis eine Volkskrankheit ist, die schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben kann. Der Landtag bedauert, dass das so genannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der im Jahr 2021 eingeführten neuen präventionsorientierten Parodontitis-Therapie die Grundlage entzieht und die Versorgung von Parodontitis-Patientinnen und Patienten verschlechtert.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Kürzungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zurückgenommen und die Parodontitistherapie wie andere Präventionsleistungen wieder höher vergütet werden.



Rund 35 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Bundeszahnärztekammer an Parodontitis, einer chronischen Entzündung im Mund. Folgen können Zahnverlust, Zahnfleischbluten und Mundgeruch sein. Die Krankheit kann aber auch langfristige, negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System haben oder Diabetes negativ beeinflussen. Neuere Studien zeigen auch: Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle oder Alzheimer, aber auch Komplikationen während einer Schwangerschaft können im Zusammenhang mit Parodontitis stehen. So kann eine Parodontitis das Risiko einer Frühgeburt erhöhen, besonders dann, wenn sie nicht adäquat behandelt wird.


Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz budgetiert alle zahnärztlichen Leistungen, auch die Parodontitis-Prophylaxe. Die Folgen sind bereits spürbar, die Neubehandlungsfälle sind stark zurückgegangen: Sie liegen inzwischen niedriger als vor der Neuregelung im Juli 2021. Langfristig geht die Bayerische Landes-Zahnärztekammer von einem volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von rund 35 Mrd. Euro aus. Besonders bedauerlich ist diese Entwicklung vor dem wissenschaftlichen Hintergrund, dass ein Euro für die Parodontitis-Behandlung etwa 40 Euro bei der Behandlung allgemeinmedizinischer Erkrankungen spart (Quelle: João Botelho, Vanessa Machado, Economic burden of periodontitis in the United States of America and Europe: An updated estimation)


Deshalb muss die Parodontitistherapie als Präventionsleistung extrabudgetär vergütet werden.

Zurück zur Übersicht