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Praxistaugliche Vereinfachung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - Erhöhung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen

17.01.2023 - Antrag | 18/27076

Initiatoren:
Eric Beißwenger, Alexander Flierl, Walter Nussel, Martin Schöffel, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Alfons Brandl, Gerhard Eck, Wolfgang Fackler, Petra Högl, Petra Loibl, Hans Ritt, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hans Friedl, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene eine praxisgerechte Regelung zur bestmöglichen Verwertung von mineralischen Abfällen insbesondere Bauschutt sichergestellt und eine Verwertung von Recyclingbaustoffen ohne zusätzliche bürokratische Hürden ermöglicht werden kann.


Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, sich für eine vereinfachte praxistaugliche Gestaltung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) einzusetzen.



Mineralische Abfälle sind mit einem Aufkommen von mehr als 275 Millionen Tonnen pro Jahr der größte Abfallstrom in Deutschland. Über 80 % davon stammen aus der Bau- und Abbruchwirtschaft. Mit der im August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverorsnung (EBV) soll bundeseinheitlich geregelt werden, wie mineralische Abfälle - z.B. Bauschutt - zukünftig bestmöglich zu verwerten sind.


Das umweltpolitisch sinnvolle Ziel, mehr Recycling-Baustoffe beim Bauen einzusetzen, verfehlt die neue Regelung allerdings. Stattdessen baut die neue EBV zusätzliche bürokratische Hürden auf. Diese werden die ohnehin nicht hohe Akzeptanz für die Verwendung von Ersatzbaustoffen weiter verringern.


Das komplizierte Regelwerk der EBV soll daher erheblich vereinfacht und praxistauglich gestaltet werden. Dabei soll klar geregelt werden, welche Kriterien einzuhalten sind, damit ein -Abfall- zum -Ersatzbaustoff- wird. Diese würde die Einordnung auf der Baustelle deutlich vereinfachen und zudem die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen und die Weiterverwendung von Bodenaushub aller Qualitäten erheblich steigern.


So könnte eine höhere Recyclingquote in der Bauwirtschaft erreicht und die CO2-Bilanz messbar positiv beeinflusst werden. Zudem würden die knappen Deponiekapazitäten erheblich entlastet.

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