Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag honoriert den wichtigen Einsatz der Heilmittelerbringer für die Gesundheit der Menschen. Aus diesem Grund hat der Freistaat Bayern ab dem Schuljahr 2018/2019 auch die Schulgeldfreiheit eingeführt.
Der Landtag sieht nach wie vor den Bund in der Pflicht, in den einschlägigen Berufsgesetzen sobald wie möglich eine verpflichtend zu zahlende Ausbildungsvergütung zu verankern.
Der Landtag appelliert an die Tarifvertragsparteien, die segensreiche Arbeit des Gesundheitsfachpersonals so gut wie möglich auch finanziell anzuerkennen und wertzuschätzen. Hierzu gehört eine Ausbildungsvergütung in den Heilmittelerbringerberufen, die nicht erst ab einer etwaigen bundesrechtlichen Verpflichtung gezahlt werden kann. Die entsprechenden Tarifsteigerungen müssen durch die Krankenkassen refinanziert werden.
Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel in ihren Bemühungen im Präventionsplan des Freistaats sowie im Bündnis für Prävention um das betriebliche Gesundheitsmanagement für die Beschäftigten in sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens nicht nachzulassen.
Nicht nur wegen der älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf an so genannten Heilmittelerbringern in Deutschland. Gerade im Gesundheitsbereich macht sich der Fachkräftemangel immer massiver bemerkbar. Deshalb muss auf allen Ebenen dazu beigetragen werden, die Situation von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseuren, medizinischen Bademeistern und Podologen zu verbessern. Ziel ist es, dass wieder mehr junge Menschen einen dieser Berufe ergreifen, um die gesundheitliche Versorgung in Bayern auch künftig sicherzustellen.
Für die verpflichtende Zahlung einer Ausbildungsvergütung in allen Gesundheitsfachberufen bedarf es einer Novellierung der Berufsgesetze auf Bundesebene. Umgesetzt wurde die Ausbildungsvergütung schon in den neuen Berufsgesetzen für Hebammen, Berufe in der operationstechnischen und der anästhesietechnischen Assistenz und MT-Berufe. Weitere Novellierungen durch den Bundesgesetzgeber sind in Arbeit. Wenngleich eine Ausbildungsvergütung bisher noch nicht in allen Berufsgesetzen verpflichtend geregelt ist, kann auch schon gegenwärtig eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Dies muss durch die Tarifvertragsparteien geregelt und zum Gegenstand der Tarifverhandlungen gemacht werden. Die Länder haben bereits mit dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) vom 30. Oktober 2018 eine tarifvertragliche Grundlage für die Zahlung eines Ausbildungsentgelts in bestimmten Gesundheitsberufen (z.B. Physiotherapeuten und -innen) geschaffen. Die Länder sind hier also schon beispielgebend vorangegangen.
Der Staat unterstützt durch steuerliche Freibeträge das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) auch der Heilmittelerbringer. Fraglich ist dabei jedoch, inwieweit die Arbeitgeber in den Heilmittelerbringer-Praxen von Maßnahmen und Angeboten eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements Gebrauch machen und diese ihrem Personal anbieten. Im Sinne der Pflege der Pflegenden ist BGM ein wichtiger Baustein, um das Berufsbild der Heilmittelerbringer attraktiver zu gestalten und so einen längeren Verbleib im Beruf zu gewährleisten.