Gerhard Waschler, Thomas Huber, Winfried Bausback, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Tobias Gotthardt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten, welche Möglichkeiten der Anerkennung von Qualifikationen von voll ausgebildeten Förderlehrern, die ein Lehramtsstudium anstreben, bestehen und ob bzw. wie diese Anerkennungsmöglichkeiten - unter Achtung der Hochschulautonomie - noch verbessert, beschleunigt und ggf. erweitert werden können.
Die Ausbildung zum Förderlehrer existiert seit dem Jahr 1970 (seinerzeit: -Pädagogischer Assistent-) und erfolgt am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern. Einige Förderlehrer entwickeln während ihrer Tätigkeit an Grund-, Mittel- oder Förderschulen den Wunsch, eine Lehramtsbefähigung für das jeweilige Lehramt er erwerben. Da sich die Ausbildung an einem Staatsinstitut grundlegend von einem Studium an einer Universität unterscheidet, sind in der Regel umfassende Nachqualifizierungen erforderlich.
Ob und ggf. in welchem Umfang Studienleistungen und bisher erbrachte Leistungsnachweise als Ersatz für die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Lehramtsprüfung angerechnet werden können, wird gegebenenfalls an einer Außenstelle des Prüfungsamts für die Lehrämter an öffentlichen Schulen an einer bayerischen Universität geklärt. Es soll berichtet werden, inwieweit die Verfahren weiter optimiert werden können, damit die Weiterqualifizierung nach Möglichkeit beschleunigt wird.