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Haushaltsplan 2023;
hier: Prämie für Pflegepädagogik
(Kap. 05 04 Tit. 681 10)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 18/27817

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath, Gerhard Waschler, Michael Hofmann, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Ludwig Spaenle, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 05 04 wird ein neuer Titel 681 10 -Prämie für Studierende zum Qualifikationserwerb zur Unterrichtstätigkeit in einer Ausbildung nach PflBG" ausgebracht und einmalig mit 2.000,0 Tsd. - dotiert.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Ohne Lehrkräfte innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung können keine Pflegefachpersonen ausgebildet werden. Um die Ausbildung der Pflegefachpersonen zu sichern, benötigen die Lehrkräfte nach dem Pflegeberufegesetz seit 2020 eine pflegepädagogische, abgeschlossene Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau für die Durchführung des theoretischen Unterrichts, für die Durchführung des praktischen Unterrichts eine pflegepädagogische abgeschlossene Hochschulausbildung. Personen mit Bestandsschutz sind hiervon ausgenommen. Eine Übergangsregelung besteht bis 2029.


Das bedeutet, dass in Bayern seit 2020 rund 400 Personen für eine Unterrichtstätigkeit genehmigt wurden, die bis Ende 2029 einer Nachqualifizierung mittels eines entsprechend akkreditierten Studienangebots bedürfen und gleichzeitig mehr Personen für die Aufnahme eines derartigen Studiums gewonnen werden müssen, damit die Pflegeausbildung auch gesichert ist. Dafür, sich einer solchen Nachqualifizierung zu unterziehen, gibt es bisher keine finanziellen Anreize. Im Gegenteil kann sich der Verdienst der Pflegekräfte - durch während der Qualifizierung wegfallende Zulagen - sogar reduzieren.


Es wird angestrebt, dies einmalig durch eine Pflegepädagogik-Prämie im Jahr 2023 von bis zu 3.600 Euro pro Pflegepädagogin und Pflegepädagogen im nachgeordneten Bereich des StMUK teilweise auszugleichen. Zum Berechtigtenkreis sollen die rund 400 bereits aktiven, aber in Nachqualifizierung befindlichen Pflegekräfte sowie rund weitere 100 neu zu gewinnende Pädagoginnen und Pädagogen gehören.

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