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Grundstücksverkehrsgesetz - Transparenz bei Grundstücksgeschäften erhöhen und Vorkaufsrecht für Landwirte verbessern

25.01.2023 - Antrag | 18/27882

Initiatoren:
Martin Schöffel, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Robert Riedl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Transparenz von landwirtschaftlichen Grundstücksgeschäften durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen und die grundlegenden Schulungen der für den Vollzug des Grundstücksverkehrsrechts zuständigen Behörden zu intensivieren. Dabei sind die Möglichkeiten der Digitalisierung im Sinne einer unbürokratischen Vorgehensweise zu nutzen.


Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Freigrenze bei Grundstückskäufen von Kommunen abgesenkt werden kann.



Liegen die Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung nach GrdstVG vor, kann bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht bestehen, wenn erwerbswillige und erwerbsfähige Landwirte vorhanden sind.


Von Seiten zahlreicher Landwirte ist oft der Vorwurf zu hören, dass sie zu Flächenverkäufen, an denen sie ein großes Interesse hätten, nicht oder nicht rechtzeitig informiert werden.


Deswegen ist es auch im Sinne der Gleichberechtigung essentiell, die Transparenz von Grundstücksgeschäften zu erhöhen und allen interessierten Landwirten die entsprechenden Informationen unter Berücksichtigung der im Grundstücksverkehrsrecht zu beachtenden knappen Fristen zukommen zu lassen. Die in der Landwirtschaftsverwaltung vorhandenen EDV- Systeme sind dabei in geeigneter Weise heranzuziehen.


Ebenso wichtig ist es, die für den Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes zuständigen Sachbearbeiter an den Vollzugsbehörden fortlaufend zu schulen.


Kommunen sind eine wichtige Käuferschicht bei landwirtschaftlichen Grundstücksgeschäften. Die Freigrenze von Kommunen hierbei ist aktuell doppelt so hoch als bei Grundstücksgeschäften zwischen Privatpersonen. Hier ist eine Vereinheitlichung zu prüfen.

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