Antragssuche

Neue EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie stoppen - Eigentümer und Mieter schützen, gezielte Anreize statt unrealistischer Vorgaben und Verbote

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 18/28037

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Jürgen Baumgärtner, Gerhard Hopp, Kerstin Schreyer, Petra Guttenberger, Thomas Huber, Manfred Ländner, Martin Schöffel, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Alex Dorow, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Karl Freller, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Hans Ritt, Andreas Schalk, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hans Friedl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Bayerische Landtag betont, dass auch im Bereich der Gebäude in den kommenden Jahren Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Energieverbrauch insbesondere durch Heizen und Kühlen dort zu senken.


Der Landtag lehnt indes den Entwurf der Europäischen Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD-Richtlinie, COM(2021) 802 final) und die vom Europäischen Parlament beschlossene Positionierung zu diesem Vorschlag ab, da



  • eine verpflichtende Sanierung von bis zu 30 % (Parlament: 45 %) des gesamten Gebäudebestandes bis zum Jahr 2033 mit Feststellung des betroffenen Bestandes, Planung, Genehmigung und Umsetzung aufgrund der verfügbaren Materialen und Fachkräften schlicht nicht umsetzbar wäre;

  • insbesondere durch diese Sanierungspflicht für bereits bestehende Gebäude tief in das Eigentumsrecht eingegriffen würde;

  • durch die Sanierungspflicht und von der Richtlinie eingeforderte Sanktionen bestehender (Miet)Wohnraum in seiner Nutzbarkeit akut gefährdet wäre;  

  • der dringend benötigte Neubau von bezahlbarem Wohnraum durch die Nullemissionsvorgabe ab 2030 massiv gefährdet würde; insbesondere kleinere, private Investoren würden abgeschreckt;

  • durch die Sanierungspflicht und die Vorgaben für den Neubau die wirtschaftliche Tragbarkeit erheblich eingeschränkt würden und stark ansteigende Mietkosten zu befürchten sind;

  • die Einführung -nationaler Gebäuderenovierungspläne-, nationaler Datenbanken über jedes einzelne Gebäude und seinen Energieverbrauch sowie die dazu erforderliche Datenerhebung - etwa das verpflichtende Hochladen jedes einzelnen Heizungsüberprüfungsberichts - dirigistisch-planwirtschaftlich, höchst bürokratisch, nicht sinnvoll und datenschutzrechtlich bedenklich wäre;

  • die Finanzierbarkeit der Umsetzung für Bürgerinnen und Bürger sowie für die öffentliche Hand offengelassen ist. In Deutschland und vor allem in Bayern kommt verschärfend hinzu, dass sich im Erbfall für Eigentümerinnen und Eigentümer dann die Kosten der Sanierungspflicht und  hohe Erbschaftssteuerzahlungen summieren können;

  • die erhebliche soziale Betroffenheit bestimmter Bevölkerungsgruppen und die nahezu faktische Unrealisierbarkeit zu sozialen Spannungen führen und die gesellschaftliche Akzeptanz sinnvoller klimapolitischer Maßnahmen beeinträchtigen kann.


Der Landtag bittet daher die Staatsregierung, sich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auf Bundes- und europäische Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die EPBD-Richtlinie nicht wie von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament geplant neugefasst wird.


Der Landtag bittet die Staatsregierung, sich stattdessen auf europäischer und nationaler Ebene für konkrete Maßnahmen einzusetzen, die mit geeigneten Anreizen ambitionierte, aber zugleich realistische Anstrengungen zur Sanierung bestehender Gebäude und zum Bau möglichst emissionssparender Gebäude unterstützen. 



Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung der sog. EPBD-Richtlinie vorgelegt. Dieser sieht insbesondere vor, dass alle bestehenden Wohngebäude und -gebäudeteile spätestens ab 2030 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse F erreichen und ab 2033 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse E. Für Nicht-Wohngebäude gilt das gleiche bereits ab 2027 bzw. 2030. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle neuen Gebäude, die von Behörden genutzt werden oder sich im Eigentum von Behörden befinden, Nullemissionsgebäude sein, ab dem 1. Januar 2030 gilt das für alle neuen Gebäude.


Dazu müssen die Mitgliedstaaten -nationale Gebäuderenovierungspläne- erstellen, wozu zunächst der gesamte Gebäudebestand und der jeweilige Energiebedarf jedes Gebäudes ermittelt werden soll. 


Haus & Grund befürchtet, dass dadurch in Deutschland ungefähr drei Millionen Gebäude, die in zwei Stufen ab 2030 und 2033 saniert werden müssten, vollständig als Wohnraum wegfallen würden, da sie nicht mehr genutzt werden dürfen. Denn für viele Gebäude der Energieklassen F und G sei eine Sanierung nicht sinnvoll oder nicht möglich, der Ersatzneubau würde mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten.


Zur Finanzierung verweisen Kommission und Europäisches Parlament vor allem auf die Mitgliedstaaten und die Mittel aus dem NextGeneration-Fonds der EU.


Das Europäische Parlament hat am 15. März 2023 seine Verhandlungsposition zu diesem Vorschlag festgelegt. Vor allem mit den Stimmen der Fraktion der Grünen, der Sozialisten & Demokraten sowie von Renew sollen die Vorgaben der Richtlinie nochmals verschärft werden, etwa durch die Verkürzung der Umsetzungsfristen (z.B. für Neubauten sollen die Nullemissionsvorgaben im Wohnbaubereich bereits ab 2028 gelten).


In Deutschland müssten nach Angaben des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) damit fast 45 Prozent der Wohngebäude in Deutschland innerhalb von 9 Jahren saniert werden. Das ist nicht realistisch.

Zurück zur Übersicht