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Haushaltsplan 2023;
hier: Technische Hochschule Rosenheim - Baukostenzuschuss zur Errichtung eines Laborgebäudes mit Wasserstoff-Technikum in Burghausen
(Kap. 15 42 Tit. 891 84)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 18/28108

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Robert Brannekämper, Martin Huber, Johannes Hintersberger, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alex Dorow, Gerhard Eck, Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Andreas Jäckel, Harald Kühn, Manfred Ländner, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Thorsten Schwab, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 15 42 wird bei Tit. 891 84 (Zuschuss für Bauinvestitionen zur Errichtung eines Laborgebäudes in Burghausen an die von den dortigen Kommunen getragene Betreibergesellschaft wegen des spezifischen Mehraufwandes zur Nutzung für praktische Lehrveranstaltungen sowie zur Erweiterung der Unterbringung in Mühldorf an die dortigen Kommunen)



  1. die Zweckbestimmung erweitert:
    Zuschuss für Bauinvestitionen zur Errichtung eines Laborgebäudes mit Wasserstoff-Technikum in Burghausen an die von den dortigen Kommunen getragene Betreibergesellschaft wegen des spezifischen Mehraufwandes zur Nutzung für praktische Lehrveranstaltungen und anwendungsbezogene Forschung sowie zur Erweiterung der Unterbringung in Mühldorf an die dortigen Kommunen.


  2. folgende neue Verpflichtungsermächtigung aufgenommen:
    Verpflichtungsermächtigung 2023 für einen erhöhten Zuschuss zur Errichtung eines Laborgebäudes mit Wasserstoff-Technikum in Burghausen: Tsd. - 15.000,0
    Von der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15.000,0 Tsd. - werden fällig frühestens in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 jährlich Tsd. - 5.000,0.



Die Anpassung der Zweckbestimmung sowie die Ausbringung der Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die Errichtung eines Laborgebäudes mit Wasserstoff-Technikum in Burghausen durch die dortigen Kommunen im Hinblick auf den Mehraufwand zur Nutzung für praktische Lehrveranstaltungen der Technischen Hochschule Rosenheim sowie zur Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben insbesondere auf dem Gebiet der Wasserstoff-Technologie zu unterstützen. Hierdurch wird die staatliche Unterstützung für das kommunale Bauvorhaben in Burghausen von bisher 11 Mio. Euro um weitere 15 Mio. Euro (netto) auf dann 26 Mio. Euro angehoben.


 

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