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Notfallsanitäter-Ausbildung auch bei Einsatz im Krankenhaus durch die Krankenkassen refinanzieren

14.02.2023 - Antrag | 18/28154

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag begrüßt, dass die ab dem kommenden Ausbildungsjahr zur Verfügung stehende Zahl der Ausbildungsstellen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter deutlich erhöht, ja fast verdoppelt wurde. Dies ist deshalb so erfreulich, da der Fachkräftemangel im gesamten Gesundheitsbereich enorm ist, sich aber das noch junge Berufsbild des Notfallsanitäters, das sich sehr gut in das Gesundheitswesen eingefügt hat, gerade bei jungen Menschen großen Zulaufs und steigender Beliebtheit erfreut.


Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abschließend aufgeführten Ausbildungsberufe um den Beruf des Notfallsanitäters ergänzt werden (§2 Nr. 1a KHG) mit dem Ziel, dass die Krankenkassen auch dann die Ausbildungskosten übernehmen, wenn die Notfallsanitäterin bzw. der Notfallsanitäter in einem Krankenhaus beschäftigt wird.



Der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich ist enorm. Sehr erfreulich ist angesichts dessen, dass sich der Ausbildungsberuf der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäters großer Beliebtheit erfreut. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter werden zunehmend nicht mehr nur im Bereich des Rettungsdienstes eingesetzt, sondern auch in Krankenhäusern, dort insbesondere in den Notaufnahmen. Im Rahmen eines wünschenswerten Skill-Mixes ist dies auch begrüßenswert. Im Krankenhausfinanzierungsgesetz ist diese Erkenntnis allerdings noch nicht nachvollzogen. Die Krankenkassen dürfen sich demnach nicht an den Ausbildungskosten für Notfallsanitäter beteiligen, wenn diese in einem Krankenhaus beschäftigt werden.


Dies sollte sich ändern, auch um die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Notfallsanitäter auf dem aktuell erreichten hohen Niveau zu verstetigen bzw. weiter zu steigern.

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