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Psychische Leiden lindern, ambulante psychiatrische Versorgung sicherstellen I: Mehr Niederlassungsmöglichkeiten schaffen, mehr regionale Mitgestaltung

14.02.2023 - Antrag | 18/28519

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag begrüßt alle Anstrengungen der Staatsregierung, die im Hinblick auf eine wohnortnähere, psychiatrische oder psychotherapeutische ambulante Versorgung in den vergangenen Jahren unternommen wurden.


Der Landtag begrüßt, dass durch eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie mehr Niederlassungsmöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen wurden.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Dazu ist notwendig, dass die Planungsbereiche verkleinert werden, so die Gestaltungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene ausgeweitet und die Sitze gleichmäßiger übers Land verteilt werden. Denkbar ist dabei, dass Kinder- und Jugendpsychiater künftig nicht mehr Teil der spezialfachärztlichen Versorgung sind, sondern in die allgemeine fachärztliche Versorgung eingruppiert werden. Des Weiteren sollte eine Aufhebung der Anrechnung ermächtigter Ärzte im Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung geprüft werden.



Psychische Leiden haben nicht erst seit der Coronakrise zugenommen. Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsangebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich haben teils monatelange Wartezeiten. Auch die Angebote der Jugendhilfe sind sehr stark beansprucht.


Die Kinder- und Jugendpsychiater gehören zur Facharztgruppe der Spezialisierten Fachärztlichen Versorgung. Deren Planungsbereiche werden über sogenannte Raumordnungsregionen geplant - d.h. deutlich weiträumiger als z.B. weitere Fachärztinnen  und -ärzte und erst recht als Hausärztinnen und -ärzte. Durch eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie wurden bereits mehr Niederlassungsmöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen. Dies reicht aber noch nicht: Im Sinne der von psychischen Erkrankungen betroffenen Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Familien bedarf es einer kleinräumigeren Beplanung der Kinder- und Jugendpsychiater, etwa wie im Rahmen der allgemein-fachärztlichen Versorgung, damit auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns mehr Einflussmöglichkeiten erhält. 


Dabei ist auch zu überprüfen, ob eine Aufhebung der Anrechnung ermächtigter Ärzte gem. § 22 BPL-RL zielführend ist.

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