Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Kerstin Schreyer, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form psychische Erkrankungen hinderlich sind, wenn Versicherungen - etwa Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen - abgeschlossen werden.
Psychische Leiden haben nicht erst seit der Coronakrise zugenommen. Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsangebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich haben teils monatelange Wartezeiten. Auch die Angebote der Jugendhilfe sind sehr stark beansprucht. Deshalb muss im Sinne der Betroffenen der Fachkräftemangel auch im psychiatrischen Bereich angegangen werden.
Im SGB V ist die Krankenversicherungspflicht geregelt. Psychische Erkrankungen gerade im Jugendalter führen dem Vernehmen nach zu Ausschlüssen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung - und dies wiederum dazu, dass Behandlungen erst später oder im schlimmsten Fall gar nicht begonnen werden - mit negativen gesamtgesellschaftlichen Folgen.